Wenn der ArbG dem Homeoffice generell Vorrang vor Präsenz einräumt, die dafür erforderliche Ausstattung an Arbeitsmitteln nicht so schnell besorgen kann, kann er den ArbN nicht sofort fristlos entlassen, wenn dieser den Bürostuhl mit nach Hause nimmt.
Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Köln (18.1.22, 16 Ca 4198/21) .
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wie Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden, der sich mit Kündigungen beschäftigt.