Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Wie reagieren?

Zunächst einmal behalten Sie einen kühlen Kopf und melden sich zeitnah bei der Agentur für Arbeit.

Ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages

Oftmals steht eine Kündigung auf wackligen Füßen und es kann durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, wie Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn eine Abfindung erreicht werden.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

  1. Keine Probezeit
  2. Der Arbeitsgeber ist kein Kleinbetrieb (mehr als 10 Arbeitnehmer), wobei Aushilfe und Teilzeitkräfte nur anteilig gerechnet werden.
  3. Das Beschäftigungsverhältnis besteht seit mehr als 6 Monaten.

Trifft dies nicht zu, kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen, den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen.

 

Außerordentliche Kündigung

Dies ist nur möglich, wenn dem Arbeitgeber das Abwarten der regulären Kündigungsfrist zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Dies hat beträchtliche Folgen für den Arbeitnehmer wie z.b eine drohende Sperrzeit für Leistungen der Arbeitsagentur oder ein schlechtes Zeugnis.

Auch hier sollte sich der Arbeitnehmer in jedem Falle durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

 

Fristen

Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb einer Frist von 3 Woche ab Erhalt der Kündigung bei Gericht eingereicht werden. Die Frist fängt auch bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers an zu laufen. Nur in Ausnahmefälle kann eine Wiedereinsetzung bei Gericht beantragt werden.