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Kündigung vom Arbeitgeber erhalten? Wie reagieren?

Zunächst einmal behalten Sie einen kühlen Kopf und melden sich zeitnah bei der Agentur für Arbeit.

Ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages

Oftmals steht eine Kündigung auf wackligen Füßen und es kann durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, wie Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn eine Abfindung erreicht werden.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

  1. Keine Probezeit
  2. Der Arbeitsgeber ist kein Kleinbetrieb (mehr als 10 Arbeitnehmer), wobei Aushilfe und Teilzeitkräfte nur anteilig gerechnet werden.
  3. Das Beschäftigungsverhältnis besteht seit mehr als 6 Monaten.

Trifft dies nicht zu, kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen, den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen.

 

Außerordentliche Kündigung

Dies ist nur möglich, wenn dem Arbeitgeber das Abwarten der regulären Kündigungsfrist zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Dies hat beträchtliche Folgen für den Arbeitnehmer wie z.b eine drohende Sperrzeit für Leistungen der Arbeitsagentur oder ein schlechtes Zeugnis.

Auch hier sollte sich der Arbeitnehmer in jedem Falle durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

 

Fristen

Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb einer Frist von 3 Woche ab Erhalt der Kündigung bei Gericht eingereicht werden. Die Frist fängt auch bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers an zu laufen. Nur in Ausnahmefälle kann eine Wiedereinsetzung bei Gericht beantragt werden.

 

Arbeitsrecht – Arbeitsnehmer haben Anspruch auf Ersatzruhetag bei Feiertagsarbeit

Arbeitsrecht

Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG einen Ersatzruhetag haben. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinn ist ein Werktag, an dem der Arbeitnehmer von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.

Bundesarbeitsgericht 10 AZR 641/19

Bei Fragen zum Arbeitsrecht, insbesondere im Bereich Kündigung und Kündigungsschutz wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Mietrecht Voraussetzungen für eine Mietminderung Ratgeber

Mietrecht – Die Voraussetzungen einer Mietminderung bei Vorliegen eines Sachmangels

Entstehen während der Mietzeit Mängel an oder in der Wohnung, so ist der Mieter für die Zeit, in der
die Tauglichkeit gemindert ist, nur zur Zahlung einer angemessen geminderten Miete verpflichtet.
Hierdurch wird sichergestellt, dass der Vermieter seinen Instandhaltungspflichten an der Wohnung
nachkommt. Der Mieter darf die zu überweisende Miete in einem angemessenen Umfang kürzen. Die Minderung tritt dabei kraft Gesetz ein, ist also kein Gestaltungsrecht. Allerdings sind einige
Voraussetzungen zu beachten, um eine Mietminderung rechtssicher vorzunehmen. Bei falscher
Vorgehensweise, droht die Pflicht zur Nachzahlung der einbehaltenen Miete und bei einem
Gerichtsprozess die Übernahme der Kosten des Gerichts und des eigenen und gegnerischen
Rechtsanwalts.

Wirksamer Mietvertrag bei Eintritt des Mangels

Der zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossene Mietvertrag muss bei Eintritt des Mangels – dies kann zum Beispiel Schimmel in den Wohnräumen sein – wirksam sein. Das heißt, er muss wirksam geschlossen und nicht zum Beispiel durch eine Kündigung aufgelöst worden sein. Zu der Wirksamkeit des Mietvertrages kann im Bedarfsfall ein Anwalt Auskunft geben.

Vorliegen eines Sachmangels

Ein Sachmangel ist dann gegeben, wenn eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen vom vertraglich vorausgesetzten Zustand, die den Gebrauch der Mietsache mindert oder aufhebt, vorliegt. Unterscheiden kann man hier verschiedene Fallgruppen:
Qualitätsmängel Dies könnte zum Beispiel ein beschädigtes Treppenhaus oder ein undichtes Dach sein.

Mietminderung Äußere Einwirkungen

Zum Beispiel durch den Lärm einer Bauställe in unmittelbarer Nähe oder intensiver Gestank, der von
außen in die Mietwohnung eindringt.

Gefahrenquellen
Zum Beispiel durch akute Baumängel. Der Bundesgerichtshof entschied bereits, dass eine rein
abstrakte Gefahr nicht ausreicht.

Beschränkungen
Wenn der Bebauungsplan für dieses Grundstück eine Nutzung in der vorgenommenen Weise nicht
gestattet.

Kein Ausschluss der Mietminderung

Der Mangel darf nicht schon bei Vertragsschluss vorgelegen haben. Sollte der Mieter den Vertrag in
Kenntnis des Mangels unterschrieben haben, scheidet die Möglichkeit einer Mietminderung aus. Auch wenn der Mangel aus dem Verantwortungsbereich des Mieters stammt, kommt keine zulässige
Mietminderung in Betracht.
Eine Vereinbarung, z.B. direkt im Mietvertrag, durch die der Mieter auf die Rechte zur
Mietminderung bei Vorliegen von Sachmängeln verzichtet, ist gemäß § 536 Abs. 4 BGB in jedem Fall
unwirksam, sofern es sich um Wohnraum und nicht um andere Mietgegenstände handelt.

Zu Beachten hat der Mieter ferner, dass er dem Vermieter etwaige Sachmängel unverzüglich
mitzuteilen hat. Ein im Mietrecht tätiger Rechtsanwalt unterstützt hierbei. Ebenso hilft dem Mieter ein
Anwalt bei Ermittlung der richtigen Höhe der Mietminderung. Zu stark gekürzte Mietzahlungen
können durch den Vermieter gerichtlich angegriffen werden.

Plant der Mieter eine Mietminderung rechtssicher vorzunehmen, empfiehlt sich in jedem Fall das
Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Mietrecht, der den Mieter zu der besten Vorgehensweise im
jeweiligen Einzelfall beraten kann. Der Anwalt wird den Mieter dann dabei unterstützen die
Mietminderung gegenüber dem Vermieter durchzusetzen, auf Behebung der Mängel zu drängen und
die berechtigten Ansprüche des Mieters gegebenenfalls vor Gericht zu erstreiten.

Rechtsanwalt Johannes Merke, Anwalt für Mietrecht in Wiesbaden

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

 

 

Was macht ein Anwalt für Mietrecht

Tätigkeit des Anwalts für Mietrecht

Als Anwalt für Mietrecht bin ich in der Stadt Wiesbaden tätig. Ich unterstütze Sie gerne in sämtlichen Belangen, die dieses Tätigkeitsfeld umfassen.
So wie die meisten Rechtsgebiete ändert sich auch das Mietrecht ständig. Es handelt sich sogar um eines der Rechtsgebiete, welches am meisten von der Rechtsprechung geprägt ist. Grund hierfür sind die vielen unterschiedlichen Arten von Mietverhältnissen und das drin liegende Konfliktpotential.
Anwälte und Gerichte werden immer wieder von Gesetzesänderungen und -anpassungen beansprucht, wie etwa dem Bestellprinzip oder der Mietpreisbremse. Ein Rechtsanwalt, der auf das Mietrecht spezialisiert ist, muss daher alle neuen Urteile und Gesetze kennen und anwenden können.
Ich habe mich auf dieses spezielle und anspruchsvolle Rechtsgebiet spezialisiert und stehe Ihnen als Anwalt gerne in und rund um Wiesbaden mit meiner Expertise zur Verfügung.

Die Regelungen des Mietrechts

Geregelt ist das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Mietrecht gibt es zwei Vertragsparteien – Mieter und Vermieter. Beide haben Rechte und Pflichten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt wurden. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt somit die rechtliche Basis des Mietrechts dar.
Zunächst werden allgemeine Vorschriften erläutert. Anschließend geht es um Mietminderungen durch den Mieter, etwa bei Sachmängeln. Außerdem um Schadensersatzansprüche und Mieterhöhungen durch den Vermieter. Diese sind etwa über eine Staffel- oder Indexmiete möglich. Ebenso werden die Neben- bzw. Betriebskosten im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Auch das Ende des Mietverhältnisses muss nach den Vorschriften des BGB erfolgen. Beendet werden kann es durch eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung.
Dem Mieter gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch einen umfangreichen Kündigungsschutz. Ist das Mietverhältnis unbefristet, kann es nur aus drei Gründen beendet werden (abgesehen von der außerordentlichen Kündigung). Einer davon ist der Eigenbedarf. Aber auch in diesem Fall ist die ordentliche Kündigung nur unter strengen Vorgaben möglich.

Es gibt im Bereich der Kündigung außerdem Unterschiede je nach Art des Mietverhältnisses. Dabei ist entscheidend, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Vermietung handelt. Eine gewerbliche Vermietung hat die Besonderheit, dass die Kündigungsfristen sehr viel länger sind. Der Mieter hat hier allerdings auch keinerlei Kündigungsschutz.

Eine weitere Aufgabe des Vermieters ist das Erstellen einer Wohnungsgeberbescheinigung. Diese wird für die Ummeldung im Einwohnermeldeamt benötigt. Geregelt wird dies allerdings nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern im Bundesmeldegesetz (§ 17 Abs. 2).

Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und deren Schwierigkeiten

Oft kann es im Bereich des Mietverhältnisses zu Problemen zwischen Vermieter und Mieter kommen. Es lohnt sich in diesen Fällen durchaus, sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Da das Mietrecht dermaßen komplex ist, ist es für einen Laien oft nicht möglich, seine Rente entsprechend durchzusetzen.
Es sollte beispielsweise ein Rechtsanwalt für Mietrecht aufgesucht werden, wenn der Verdacht auf Mietwucher besteht. Eine Überteuerung der Miete kann beispielsweise durch einen Vergleich mit ortsüblichen Mieten festgestellt wurden. Das alleine ist jedoch noch nicht strafbar. Der örtliche Mietspiegel genügt einem Gericht als Vergleichsmaterial meistens nicht. Stattdessen muss ein Sachverständigen-Gutachten vorgelegt werden.
Erst wenn nun noch eine Zwangslage für den Mieter hinzukommt, weil es keine Alternativangebote im Umkreis gibt, kann die zu hohe Miete als Mietwucher gelten.
Wenn Sie eine umfassendere Beratung für Ihre Rechte als Mieter benötige, stehe ich Ihnen dafür gerne in meiner Kanzlei in Wiesbaden zur Verfügung.

Die Hausordnung und das Verhältnis innerhalb des Hauses

Wenn ein Mehrfamilienhaus viele Wohneinheiten hat, ist es oft schwer, innerhalb des Hauses den Hausfrieden erhalten zu können. Dafür gibt es oft eine Hausordnung. Durch diese soll gewährleistet werden, dass die Mieter freundlich und friedlich miteinander umgehen und anstehende Arbeiten fair aufgeteilt werden.
Für eine Hausordnung können Vordrucke online etwa beim Mieterbund heruntergeladen werden.
So eine Hausordnung regelt etwa die Ruhezeiten im Haus. Dadurch kommt es zu weniger Lärmbelästigung innerhalb des Hauses. Es kann auch ein Tierhaltungsverbot in ihr geregelt werden oder die Reinigung vom Hausflur, das Abstellen von Kinderwägen und Rädern. Kurz, alles was das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus betrifft.
Die Hausordnung ist meistens als Anlage beim Mietvertrag mit dabei. So ist sie jedem Mieter bekannt. Wenn sich dieser öfter nicht an die Hausordnung hält, hat der Vermieter in der Regel die Möglichkeit der Abmahnung. So ein Fehlverhalten, welches sehr häufig und wiederholt auftritt, kann sogar Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.

Die Kündigung des Mietvertrages

Die Kündigung eines Mietvertrages ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwalt. 
Wurde die Wohnung gekündigt, etwa aus Eigenbedarf durch den Vermieter oder weil der Mieter eine andere Wohnung gefunden hat, können weitere Probleme auftauchen, bei denen eventuell ein Anwalt benötigt wird.
Ein Problem besteht darin, dass die Mietkaution oft vom Vermieter einbehalten wird, auch wenn dafür eigentlich kein Grund vorliegt. Mieter weigern sich auf der anderen Seite oft, nötige Schönheitsreparaturen durchzuführen. Aus diesen Gründen können unschöne Streitigkeiten entstehen. Um diese zu vermeiden, sollte ein Anwalt für Mietrecht hinzugezogen werden. Dieser kann die Rechtslage erläutern und zwischen den beiden streitenden Parteien vermitteln. Oft reicht dies schon, um die Probleme beizulegen.
Wenn eine der beiden Parteien allerdings stur bleibt oder das Problem doch größer ist als gedacht, muss oft der Weg über das Zivilgericht zur Klärung der Angelegenheit gegangen werden. Auch hierfür ist dann ein Anwalt notwendig.

Räumungsklage

Es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen eine Räumungsklage gestellt werden kann. Diese können ein Mietbetrug sein, die Weigerung des Mieters, die Wohnung zu verlassen oder dass dieser sich als Mietnomade entpuppt.
In diesen Fällen ist der Vermieter vielleicht gezwungen, die entsprechende Klage einzureichen. Wenn dieser stattgegeben wird, erhält der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel.
Auch hier gibt es allerdings viele Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage. Das Problem sollte daher am besten auch mit einem Anwalt im Rahmen eines Beratungsgespräches geklärt werden.

Das Mietrecht ist sehr unstet und oft wird die Hilfe von einem Anwalt benötigt. Dabei unterstütze ich Sie gerne in meiner Praxis in Wiesbaden.

 

 

Mieterhöhung – Kostenpflichtiger Parkplatz entfaltet Wohnwerterhöhung

Im Mietrecht gibt es oft Streit zwischen Mieter und Vermieter über die Höhe der angemessen Miete. Hier ein interessantes Urteil über Mieterhöhung und Wohnwert:

Ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter Pkw-Parkplatz in der Nähe ist Wohnwert erhöhend. Dies gilt auch, wenn er angemietet werden muss. Daher ist er zu berücksichtigen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt wird (LG Berlin 14.1.19, 64 S 92/18)

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt für Mietrecht und Kündigung in Wiesbaden

https://rechtsanwaltwiesbaden.com/

Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht

Ein interessantes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt am 23.11.2018 (Az.: 5 Sa 7/17).

Hiernach kann ein Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Löschung einer Abmahnung verlangen. Dies folge aus der Datenschutz Grundverordnung.

Hiernach habe eine Person das Recht, von dem Verantwortlichen die unverzüglich Lösung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn der Zweck für die die Daten erhoben wurden, nicht mehr notwendig ist. Zu den personenbezogenen Daten eines Arbeitnehmers gehöre auch die Personalakte und entsprechend die Abmahnung.

Das Gericht stellte fest, es ist nicht ersichtlich, inwiefern der Arbeitgeber noch ein Interesse daran hat, die Abmahnung in der Personalakte des Arbeitnehmers zu behalten. Mit einer Abmahnung übt ein Arbeitgeber sein arbeitsvertragliches Gläubigerrecht in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, sofern ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion). Diese Warnfunktion entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis z.B. durch eine Kündigung des Arbeitsvertrages beendet ist.

Aufgrund von Rüge- und Dokumentationsfunktion könnte der Arbeitgeber dann noch ein Interesse am Erhalt der Abmahnung haben, soweit dies zur Abwehr von etwaigen Ansprüchen des Arbeitnehmers oder zur Begründung eigener Ansprüche gegen den Arbeitnehmer erforderlich erscheint. Im vorliegenden Fall sind solche Gründe offensichtlich nicht gegeben. Zwischen den Parteien bestehen keine weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen es für den Arbeitgeber dienlich sein könnte, die Abmahnung noch heranziehen zu können.

Rückfragen gerne an Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn  

 

Neues BGH Urteil im Mietrecht

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.10.2018 VIII ZR 52/18 –
Eine von Seiten des Wohnungsmieters auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei Mieterhöhungs­verlangen unberücksichtigt

Der Einbau der mietereigenen Küche ist nach Entfernung der alten, durch den Vermieter eingebauten Küche ist vermieterseitig unbeachtlich.


Eine vom Wohnungsmieter auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn durch den Einbau die alte Küche des Vermieters entfernt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Für Rückfragen steht ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt für Mietrecht Hans-Jürgen Salzbrunn

Mietrecht – Sinnvolle bauliche Veränderungen

Der Bundesgerichtshof hatte im Mietrecht darüber zu entscheiden, ob ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durch den Einbau einer modernen Heizungsanlage modernisieren darf.

Dabei stellten die  Karlsruher Richter fest, dass sich ein Vermieter nicht rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er dem Mieter seiner Wohnung den Einbau einer modernen Heizungsanlage nicht gestattet. Nach Auffassung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) tut er dies nicht (Urt. v. 14.09.2011, Az. VIII ZR 10/11) stellt dies eine gravierende Änderung der Mietsache dar, bei dem der Vermieter in jedem Falle zustimmen muss.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt Mietrecht Wiesbaden

Verfallklauseln im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag und Mindestlohn

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG trotz seiner Unabdingbarkeit (§ 12 EFZG) grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden kann. Eine tarifliche Ausschlussfrist ist jedoch nach § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam, soweit sie auch den während Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst. Daher wurde ein Arbeitgeber verurteilt, den Mindestlohn nachzuzahlen.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt für Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht in Wiesbaden

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

SSD ´s im RA-Micro Server – Bringt das was?

Bringt eine SSD im Datenserver einen Geschwindigkeitszuwachs in RA-Micro?

Genau diese Frage stellte ich mir und machte einen kleinen Test in meiner Rechtsanwaltskanzlei, über den ich hier berichten möchte.

In meiner Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden arbeite ich mit RA-Micro und den filebasierten Datenbanken, ohne SQL Server. Das hat den Vorteil, dass das gesamte RA-Micro sehr einfach zu sichern ist und auf einen anderen Server umziehen kann.

Meine Hardware in der Rechtsanwaltskanzlei Wiesbaden

Als Datenserver nutze ich einen HP Proliant Micro Server mit 8GB RAM und 2 gespiegelten NAS Festplatten unterschiedlicher Hersteller.

Dieser Datenserver ist mittels zweier Lan Kabel an das verkabelte 1 gb Netzwerk mit Giga Switches und einer AVM Fritzbox angeschlossen.

An meinem Arbeitsplatz nutze ich einen Intel i7 6700 mit 16gb RAM und einer M.2 SSD in einem Mainboard mit Intel H170 Chipsatz.

Mein Datendurchsatz bei sequentiellem Lesen und Schreiben

Mit einer Testsoftware habe ich sodann meinen möglichen Datendurchsatz bei sequentiellen Lesen und Schreiben gemessen. Dieser ist leicht enttäuschend.

 

Ladezeiten von RA-Micro E-Akte und Versenden eines E-Briefes

Diese beiden Funktionen sind, neben dem Laden der RA-Micro Schnittstelle in Word, die mit Abstand langsamsten Module. Ich kam auf eine Ladezeit von 8-9 Sekunden für die E- Akte. Sodann versuchte ich ein pdf aus der E-Akte als RA-Micro E-Brief zu versenden. Der Start des Modules E-Brief bis zur Auswahl des Empfängers aus der jeweiligen Akte dauert vollkommen inakzeptable 16 Sekunden.

 

Weiterer Test mit SSD als RA-Micro Fileserver

Ich habe sodann meine gesamte RA-Micro Installation auf eine externe Samsung USB 3 SSD kopiert und diese direkt an den USB Port meines Arbeitsplatzrechners mit Intel I7 6700 CPU angeschlossen.

Wieder habe ich den Datendurchsatz gemessen:

Dieser ist einfach großartig schnell.

Anschließend habe ich die Netzwerkverbindung zu meinem HP RA-Micro Server getrennt und der USB SSD den Laufwerksbuchstaben des HP Datenservers zugeordnet und erneut RA Micro gestartet.

Leider konnte ich keine besseren Ladezeiten feststellen. E-Akte und E-Brief starten immer noch total langsam.

Ich habe ebenfalls einmal eine frische RA-Micro 1 Installation auf einem Testrechner zu Hause (ebenfalls mit einer M.2 SSD) gemacht. Auch hier ändert sich nichts. Die Ladezeiten bleiben ungefähr gleich.

Auch ein Test des RA-Micro V-Servers, bei dem die RA Micro Installation in der Azure Cloud liegt, zeigte kein höheres Tempo.

Mein Fazit

Das Tempo der Festplatten im Datenserver beeinflusst RA-Micro nur unwesentlich. Ich vermute, dass bei dieser Installation der jeweilige Arbeitsplatzrechner und dessen Tempo wichtiger sind. Insbesondere eine SSD im Arbeitsplatzrechner.

Meine Wünsche

Ich nutze im Büro für Betreuungen und Verbraucherinsolvenzen noch anderen Software. Hier habe ich Ladezeiten von weniger als 1 Sekunde. Alles ist sofort da.

Für mich wäre eine Ladezeit des Modules E-Akte von 1-2 Sekunden und des E-Briefes bis zur Adressauswahl von 2-3 Sekunden wünschenswert.  Auch verzögert die RA Micro Schnittstelle die Ladezeit von Word deutlich. Alle anderen Module haben keine derartigen Verzögerungen, die den Arbeitsfluss stören.

Dabei ist mir klar, dass RA-Micro derart umfangreich alle möglichen Bereiche abdeckt, dass ein Vergleich mit anderen Produkten unfair wäre.

Und wenn ich schon beim Wünschen bin:

RA Micro unterstützt mich derart gut bei meiner anwaltlichen Arbeit, dass ich eine ähnliche Unterstützung mir auch durch eine Software im privaten Bereich wünsche. Leider gibt es keine DMS Software mit Adressverwaltung, Outlook- und Wordschnittstellen, mit der ich meine private Korrespondenz ordnen und archivieren kann. Programme wie Elo Office oder andere DMS Software haben mich enttäuscht. Elo Office richtet sich, wie andere DMS Systeme auch, an Firmen und eigene Verschlagwortungsmasken gehen mit der Grundinstalliation ebenso nicht, wie eine Adressverwaltung mit Word Schnittstelle oder Dokumentvorschau im DMS. Ich bin einfach von RA Micro verwöhnt.

Ein „privates“ RA-Micro nur mit E-Akte (mit Baumdarstellung der E-Akten wie in ELO Office) und Unterordnern, Adressverwaltung, Word-, Outlook und Scannerschnittstelle würde meine privaten Wünsche abdecken. Sucht man in google nach „privater DMS“ kommen unendlich viele Einträge. Allerdings nichts vernünftiges, dass die obigen Bereiche abdeckt.

Falls jemand so etwas kennt, bitte mir mitteilen.

Ansonsten liebes RA-Micro Team. Wenn ihr einmal eine derartige private DMS Edition anbietet, ich wäre sofort dabei und würde dafür gerne soviel bezahlen wie z.B Office 365 monatlich kostet.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden

Anwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und allgemeiner Tätigkeit im Zivilrecht.