Kündigung erhalten?
Haben Sie ein Kündigungsschreiben Ihres Arbeitsvertrages erhalten, so ist dies in erster Linie ein Schock. Vor allem dann, wenn Sie sich sicher sind, eigentlich nichts falsch gemacht zu haben und Ihre Arbeit immer sorgfältig und zuverlässig erledigt haben. Es kann sich durchaus lohnen, mit anwaltlicher Hilfe zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist.
Welche Möglichkeit haben Sie als Arbeitnehmer?
Der Gesetzgeber hat dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Adressat hierfür ist das jeweils zuständige Arbeitsgericht.
Erst nach dieser Frist erhält die Kündigung Rechtskraft. Bis dahin ist es also für Sie als Arbeitnehmer noch möglich, dagegen vorzugehen. In einigen Möglichkeiten ist auch eine Verlängerung der Frist von drei Wochen möglich. Dies gilt etwa dann, wenn die Klage etwa aufgrund einer Erkrankung nicht in der vorgesehenen Frist eingereicht werden konnte. Das Nichteinhalten der Frist muss von Ihnen begründet werden. Das Gericht entscheidet dann, ob die Kündigungsschutzklage trotzdem gilt.
Die Frist von drei Wochen läuft übrigens in jedem Fall nach der Kündigung. Auch wenn der Arbeitgeber mit Ihnen noch Gespräche führen will und in Aussicht stellt, die Kündigung vielleicht sogar zurückzunehmen. Die Kündigungsschutzklage sollte trotzdem eingereicht werden, bevor dies nicht mehr möglich ist. Sie kann immer noch im Nachhinein von Ihnen zurückgenommen werden.
Sind Sie mit der Kündigung nicht einverstanden, sollten Sie klagen. Gespräche verlängern die dreiwöchige Frist nicht. Nach Ablauf der Frist wird der Arbeitgeber in solchen Fällen die Gespräche sicherlich auch nicht mehr fortführen. Wenn er Sie weiterbeschäftigten möchte, hätte er Ihnen gar nicht erst gekündigt. Die Frist sollte daher auf keinen Fall verpasst werden.
Auch wenn die Kündigungsschutzklage nicht zu einer Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnissees führt, so kann diese Ihnen zu einer Abfindung verhelfen.
Vorsichtig auch bei Abwicklungsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Sie müssen mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber keine Vereinbarungen mehr treffen, wenn dieser Sie gekündigt hat. Lassen Sie lieber das Gericht entscheiden.
Nach einem Jobverlust befinden Sie sich in einer Ausnahmesituation, deshalb sollten Sie nichts unüberlegt unterschreiben. Am besten ist es in dieser Situation einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen, der Sie bei der anstehenden Klage und dem weiteren Umgang mit dem ehemaligen Arbeitgeber unterstützt.
Hilfe beim komplexen Arbeitsrecht
Ob Sie wirklich einen Rechtsanwalt benötigen, ist natürlich Ihre eigene Entscheidung. Es kommt dabei auf die persönlichen Umstände und die Situation an. Es kann allerdings sehr hilfreich sein, einem Rechtsanwalt die Lage zumindest zu schildern und eine zweite Meinung einzuholen.
Dafür stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Ich habe jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht und habe schon vielen Klienten vor Gericht zu Ihrem Recht verholfen.
Eine Kündigung kann vom Arbeitgeber nicht einfach so ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht gibt es viele Bedingungen und Einschränkungen einer möglichen Kündigung. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte daher in jedem Fall rechtmäßig erfolgen. Dafür muss die Kündigungsfrist eingehalten werden, der Betriebsrat muss angehört werden, die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und es muss angegeben werden, um welche Art der Kündigung es sich überhaupt handelt.
Daneben gibt es noch Schutzregelungen für bestimmte Gruppen – etwa für schwangere Frauen oder für Schwerbehinderte, die ebenfalls beachtet werden müssen.
Sie sehen schon, das Arbeitsrecht ist sehr komplex und es müssen viele Rechtsvorschriften beachtet werden. Damit Sie keine zu Ihrem Vorteil übersehen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite und unterstütze Sie bei Ihrer Kündigungsschutzklage.
Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
Viele schalten keinen Anwalt für Arbeitsrecht ein, da Sie astronomisch hohe Kosten befürchten. Es ist allerdings wichtig, für sein eigenes Recht einzustehen. Von den Kosten sollten Sie sich dabei nicht beeinflussen lassen.
Im Zweifelsfall bleibt Ihnen auch immer die Möglichkeit, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Meistens fallen für Verfahren im Arbeitsrecht auch keine extrem hohen Kosten an.
Ich berate Sie gerne vorab auch über die Kosten, die zu erwarten sind und versuche außerdem, diese für Sie möglichst gering zu halten. Sie sollten sich auf keinem Fall von möglichen Kosten abschrecken lassen. Wenn die Kündigung unrechtmäßig war, so sollten Sie dagegen vorgehen. Dabei unterstütze ich Sie gerne in Wiesbaden, Mainz und im gesamten Rhein Main Gebiet
Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn