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Chancen und Möglichkeiten des Arbeitnehmers bei einer Kündigung- Ratgeber

Kündigung erhalten?

Haben Sie ein Kündigungsschreiben Ihres Arbeitsvertrages erhalten, so ist dies in erster Linie ein Schock. Vor allem dann, wenn Sie sich sicher sind, eigentlich nichts falsch gemacht zu haben und Ihre Arbeit immer sorgfältig und zuverlässig erledigt haben. Es kann sich durchaus lohnen, mit anwaltlicher Hilfe zu prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig ist.

Welche Möglichkeit haben Sie als Arbeitnehmer?

Der Gesetzgeber hat dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Adressat hierfür ist das jeweils zuständige Arbeitsgericht.
Erst nach dieser Frist erhält die Kündigung Rechtskraft. Bis dahin ist es also für Sie als Arbeitnehmer noch möglich, dagegen vorzugehen. In einigen Möglichkeiten ist auch eine Verlängerung der Frist von drei Wochen möglich. Dies gilt etwa dann, wenn die Klage etwa aufgrund einer Erkrankung nicht in der vorgesehenen Frist eingereicht werden konnte. Das Nichteinhalten der Frist muss von Ihnen begründet werden. Das Gericht entscheidet dann, ob die Kündigungsschutzklage trotzdem gilt.

Die Frist von drei Wochen läuft übrigens in jedem Fall nach der Kündigung. Auch wenn der Arbeitgeber mit Ihnen noch Gespräche führen will und in Aussicht stellt, die Kündigung vielleicht sogar zurückzunehmen. Die Kündigungsschutzklage sollte trotzdem eingereicht werden, bevor dies nicht mehr möglich ist. Sie kann immer noch im Nachhinein von Ihnen zurückgenommen werden.
Sind Sie mit der Kündigung nicht einverstanden, sollten Sie klagen. Gespräche verlängern die dreiwöchige Frist nicht. Nach Ablauf der Frist wird der Arbeitgeber in solchen Fällen die Gespräche sicherlich auch nicht mehr fortführen. Wenn er Sie weiterbeschäftigten möchte, hätte er Ihnen gar nicht erst gekündigt. Die Frist sollte daher auf keinen Fall verpasst werden.
Auch wenn die Kündigungsschutzklage nicht zu einer Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnissees führt, so kann diese Ihnen zu einer Abfindung verhelfen.
Vorsichtig auch bei Abwicklungsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Sie müssen mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber keine Vereinbarungen mehr treffen, wenn dieser Sie gekündigt hat. Lassen Sie lieber das Gericht entscheiden.
Nach einem Jobverlust befinden Sie sich in einer Ausnahmesituation, deshalb sollten Sie nichts unüberlegt unterschreiben. Am besten ist es in dieser Situation einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen, der Sie bei der anstehenden Klage und dem weiteren Umgang mit dem ehemaligen Arbeitgeber unterstützt.

Hilfe beim komplexen Arbeitsrecht

Ob Sie wirklich einen Rechtsanwalt benötigen, ist natürlich Ihre eigene Entscheidung. Es kommt dabei auf die persönlichen Umstände und die Situation an. Es kann allerdings sehr hilfreich sein, einem Rechtsanwalt die Lage zumindest zu schildern und eine zweite Meinung einzuholen.
Dafür stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Ich habe jahrelange Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht und habe schon vielen Klienten vor Gericht zu Ihrem Recht verholfen.
Eine Kündigung kann vom Arbeitgeber nicht einfach so ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht gibt es viele Bedingungen und Einschränkungen einer möglichen Kündigung. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte daher in jedem Fall rechtmäßig erfolgen. Dafür muss die Kündigungsfrist eingehalten werden, der Betriebsrat muss angehört werden, die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und es muss angegeben werden, um welche Art der Kündigung es sich überhaupt handelt.
Daneben gibt es noch Schutzregelungen für bestimmte Gruppen – etwa für schwangere Frauen oder für Schwerbehinderte, die ebenfalls beachtet werden müssen.
Sie sehen schon, das Arbeitsrecht ist sehr komplex und es müssen viele Rechtsvorschriften beachtet werden. Damit Sie keine zu Ihrem Vorteil übersehen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite und unterstütze Sie bei Ihrer Kündigungsschutzklage.

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes

Viele schalten keinen Anwalt für Arbeitsrecht ein, da Sie astronomisch hohe Kosten befürchten. Es ist allerdings wichtig, für sein eigenes Recht einzustehen. Von den Kosten sollten Sie sich dabei nicht beeinflussen lassen.
Im Zweifelsfall bleibt Ihnen auch immer die Möglichkeit, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Meistens fallen für Verfahren im Arbeitsrecht auch keine extrem hohen Kosten an.
Ich berate Sie gerne vorab auch über die Kosten, die zu erwarten sind und versuche außerdem, diese für Sie möglichst gering zu halten. Sie sollten sich auf keinem Fall von möglichen Kosten abschrecken lassen. Wenn die Kündigung unrechtmäßig war, so sollten Sie dagegen vorgehen. Dabei unterstütze ich Sie gerne in Wiesbaden, Mainz und im gesamten Rhein Main Gebiet

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Eigenbedarfskündigung

Bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters muss der Mieter eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim nicht hinnehmen. Der Mieter muss sich auf eine solche Unterbringung auch dann nicht verweisen lassen, wenn wegen seiner Erkrankungen und der Pflegebedürftigkeit besondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von geeignetem Ersatzwohnraum hat. Dies gilt selbst dann, wenn die dringende Vermutung besteht, dass bei einem Auszug die Unterbringung in einer solchen Einrichtung notwendig, also kaum vermeidbar ist (LG Hanau 22.7.21, 2 S 138/20

Hierauf weist Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn, Anwalt für Mietrecht hin. Als Rechtsanwalt ist die Kanzlei in Wiesbaden besonders im Bereich Eigenbedarfskündigung im Mietrecht tätig.

Hans-J. Salzbrunn, Wiesbaden

Arbeitsrecht – Arbeitsnehmer haben Anspruch auf Ersatzruhetag bei Feiertagsarbeit

Arbeitsrecht

Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG einen Ersatzruhetag haben. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinn ist ein Werktag, an dem der Arbeitnehmer von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden genügt nicht.

Bundesarbeitsgericht 10 AZR 641/19

Bei Fragen zum Arbeitsrecht, insbesondere im Bereich Kündigung und Kündigungsschutz wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Mietrecht Voraussetzungen für eine Mietminderung Ratgeber

Mietrecht – Die Voraussetzungen einer Mietminderung bei Vorliegen eines Sachmangels

Entstehen während der Mietzeit Mängel an oder in der Wohnung, so ist der Mieter für die Zeit, in der
die Tauglichkeit gemindert ist, nur zur Zahlung einer angemessen geminderten Miete verpflichtet.
Hierdurch wird sichergestellt, dass der Vermieter seinen Instandhaltungspflichten an der Wohnung
nachkommt. Der Mieter darf die zu überweisende Miete in einem angemessenen Umfang kürzen. Die Minderung tritt dabei kraft Gesetz ein, ist also kein Gestaltungsrecht. Allerdings sind einige
Voraussetzungen zu beachten, um eine Mietminderung rechtssicher vorzunehmen. Bei falscher
Vorgehensweise, droht die Pflicht zur Nachzahlung der einbehaltenen Miete und bei einem
Gerichtsprozess die Übernahme der Kosten des Gerichts und des eigenen und gegnerischen
Rechtsanwalts.

Wirksamer Mietvertrag bei Eintritt des Mangels

Der zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossene Mietvertrag muss bei Eintritt des Mangels – dies kann zum Beispiel Schimmel in den Wohnräumen sein – wirksam sein. Das heißt, er muss wirksam geschlossen und nicht zum Beispiel durch eine Kündigung aufgelöst worden sein. Zu der Wirksamkeit des Mietvertrages kann im Bedarfsfall ein Anwalt Auskunft geben.

Vorliegen eines Sachmangels

Ein Sachmangel ist dann gegeben, wenn eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen vom vertraglich vorausgesetzten Zustand, die den Gebrauch der Mietsache mindert oder aufhebt, vorliegt. Unterscheiden kann man hier verschiedene Fallgruppen:
Qualitätsmängel Dies könnte zum Beispiel ein beschädigtes Treppenhaus oder ein undichtes Dach sein.

Mietminderung Äußere Einwirkungen

Zum Beispiel durch den Lärm einer Bauställe in unmittelbarer Nähe oder intensiver Gestank, der von
außen in die Mietwohnung eindringt.

Gefahrenquellen
Zum Beispiel durch akute Baumängel. Der Bundesgerichtshof entschied bereits, dass eine rein
abstrakte Gefahr nicht ausreicht.

Beschränkungen
Wenn der Bebauungsplan für dieses Grundstück eine Nutzung in der vorgenommenen Weise nicht
gestattet.

Kein Ausschluss der Mietminderung

Der Mangel darf nicht schon bei Vertragsschluss vorgelegen haben. Sollte der Mieter den Vertrag in
Kenntnis des Mangels unterschrieben haben, scheidet die Möglichkeit einer Mietminderung aus. Auch wenn der Mangel aus dem Verantwortungsbereich des Mieters stammt, kommt keine zulässige
Mietminderung in Betracht.
Eine Vereinbarung, z.B. direkt im Mietvertrag, durch die der Mieter auf die Rechte zur
Mietminderung bei Vorliegen von Sachmängeln verzichtet, ist gemäß § 536 Abs. 4 BGB in jedem Fall
unwirksam, sofern es sich um Wohnraum und nicht um andere Mietgegenstände handelt.

Zu Beachten hat der Mieter ferner, dass er dem Vermieter etwaige Sachmängel unverzüglich
mitzuteilen hat. Ein im Mietrecht tätiger Rechtsanwalt unterstützt hierbei. Ebenso hilft dem Mieter ein
Anwalt bei Ermittlung der richtigen Höhe der Mietminderung. Zu stark gekürzte Mietzahlungen
können durch den Vermieter gerichtlich angegriffen werden.

Plant der Mieter eine Mietminderung rechtssicher vorzunehmen, empfiehlt sich in jedem Fall das
Hinzuziehen eines Rechtsanwalts für Mietrecht, der den Mieter zu der besten Vorgehensweise im
jeweiligen Einzelfall beraten kann. Der Anwalt wird den Mieter dann dabei unterstützen die
Mietminderung gegenüber dem Vermieter durchzusetzen, auf Behebung der Mängel zu drängen und
die berechtigten Ansprüche des Mieters gegebenenfalls vor Gericht zu erstreiten.

Rechtsanwalt Johannes Merke, Anwalt für Mietrecht in Wiesbaden

Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

 

 

Wann kann ein Mietvertrag fristlos gekündigt werden?

Mietrückstand bei fristloser Kündigung des Mietvertrages

Viele Vermieter und Mieter sind der irrigen Annahme, dass ein Mietverhältnis nur dann fristlos gekündigt werden kann, wenn sich der Mieter mit zwei vollen Monatsmieten im Zahlungsrückstand befindet.

Nicht unerheblicher Mietrückstand in zwei aufeinanderfolgenden Monaten

Dies ist so aber nicht richtig. Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Mieterin von der monatlichen Miete in Höhe von 704 € im Januar einen Betrag von 135 € zu wenig überwiesen, sowie im darauffolgenden Februar gar keine Miete bezahlt hatte. Wegen dieser Rückstände wurde das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt.

Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass hier ein wichtiger Grund für die Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a vorlag, da die Mieterin für zwei aufeinanderfolgenden Termine mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug war. Der rückständige Teil ist dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt. Dabei kommt es nur auf den rückständigen Gesamtbetrag an. Eine darüber hinausgehende, gesonderte Bewertung der Höhe der einzelnen monatlichen Rückstände im Verhältnis zur Monatsmiete sieht das Gesetz nicht vor. Es komme daher nicht darauf an, ob jeder rückständige Teilbetrag für sich genommen im Verhältnis zur Miethöhe nicht unerheblich war.
BGH Urteil vom 08.12.2021, VIII ZR 32/20

Mietrückstand über mehrere Monate

Das Mietverhältnis kann ebenfalls fristlos gekündigt werden, wenn sich der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

§ 543 Abs. 1 Nr. 3b BGB

 

Heilung einer außerordentlichen Kündigung

Kommt ein Mieter in einen wie oben dargestellten Zahlungsrückstand, so kann der Vermieter ihm fristlos, hilfsweise ordentlich, kündigen. Eine Zahlung des Mietrückstandes heilt in diesem Fall jedoch nur die fristlose Kündigung – die ordentliche Kündigung bleibt weiterhin bestehen.

 

Heilung auch der ordentlichen Kündigung?

Die Nachzahlung des fälligen Gesamtbetrags an Mietrückständen heilt innerhalb der durch § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB gewährten Schonfrist die auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte außerordentliche Kündigung.

Eine auf den zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Verzug abzielende ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs 2. Nr. 1 BGB bleibt jedoch von der Schonfristenregelung unberührt und besteht weiter.

Wenn der Mieter jedoch beweisen kann, dass seine Zahlungsunfähigkeit unverschuldet ist, kann er eine ordentliche Kündigung abwenden.

Hierbei ist es Sache des Mieters, im Einzelnen aufzuzeigen, dass er seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat und daher keine Schuld an seiner jetzigen Situation trägt. BGH Beschluss vom 20.7.2016 (VIII ZR 238/15)

 

Empfehlung für Vermieter

Möchte der Vermieter das Mietverhältnis in jedem Fall sicher beenden, empfiehlt es sich einen Anwalt für Mietrecht, der sich auf Kündigungen spezialisiert hat vor Ausspruch der Kündigung einzuschalten. Dieser Anwalt wird versuchen, die Sorgfaltspflichtverletzung des Mieters z.B. durch den Ausspruch eine Abmahnung, zu untermauern um in einem Räumungsrechtsstreit seinen Mandanten als Vermieter in eine gute Ausgangsposition zu bringen.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn Kündigung im Mietrecht

 

Was macht ein Anwalt für Mietrecht

Tätigkeit des Anwalts für Mietrecht

Als Anwalt für Mietrecht bin ich in der Stadt Wiesbaden tätig. Ich unterstütze Sie gerne in sämtlichen Belangen, die dieses Tätigkeitsfeld umfassen.
So wie die meisten Rechtsgebiete ändert sich auch das Mietrecht ständig. Es handelt sich sogar um eines der Rechtsgebiete, welches am meisten von der Rechtsprechung geprägt ist. Grund hierfür sind die vielen unterschiedlichen Arten von Mietverhältnissen und das drin liegende Konfliktpotential.
Anwälte und Gerichte werden immer wieder von Gesetzesänderungen und -anpassungen beansprucht, wie etwa dem Bestellprinzip oder der Mietpreisbremse. Ein Rechtsanwalt, der auf das Mietrecht spezialisiert ist, muss daher alle neuen Urteile und Gesetze kennen und anwenden können.
Ich habe mich auf dieses spezielle und anspruchsvolle Rechtsgebiet spezialisiert und stehe Ihnen als Anwalt gerne in und rund um Wiesbaden mit meiner Expertise zur Verfügung.

Die Regelungen des Mietrechts

Geregelt ist das Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Mietrecht gibt es zwei Vertragsparteien – Mieter und Vermieter. Beide haben Rechte und Pflichten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt wurden. Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt somit die rechtliche Basis des Mietrechts dar.
Zunächst werden allgemeine Vorschriften erläutert. Anschließend geht es um Mietminderungen durch den Mieter, etwa bei Sachmängeln. Außerdem um Schadensersatzansprüche und Mieterhöhungen durch den Vermieter. Diese sind etwa über eine Staffel- oder Indexmiete möglich. Ebenso werden die Neben- bzw. Betriebskosten im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Auch das Ende des Mietverhältnisses muss nach den Vorschriften des BGB erfolgen. Beendet werden kann es durch eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung.
Dem Mieter gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch einen umfangreichen Kündigungsschutz. Ist das Mietverhältnis unbefristet, kann es nur aus drei Gründen beendet werden (abgesehen von der außerordentlichen Kündigung). Einer davon ist der Eigenbedarf. Aber auch in diesem Fall ist die ordentliche Kündigung nur unter strengen Vorgaben möglich.

Es gibt im Bereich der Kündigung außerdem Unterschiede je nach Art des Mietverhältnisses. Dabei ist entscheidend, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Vermietung handelt. Eine gewerbliche Vermietung hat die Besonderheit, dass die Kündigungsfristen sehr viel länger sind. Der Mieter hat hier allerdings auch keinerlei Kündigungsschutz.

Eine weitere Aufgabe des Vermieters ist das Erstellen einer Wohnungsgeberbescheinigung. Diese wird für die Ummeldung im Einwohnermeldeamt benötigt. Geregelt wird dies allerdings nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern im Bundesmeldegesetz (§ 17 Abs. 2).

Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und deren Schwierigkeiten

Oft kann es im Bereich des Mietverhältnisses zu Problemen zwischen Vermieter und Mieter kommen. Es lohnt sich in diesen Fällen durchaus, sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Da das Mietrecht dermaßen komplex ist, ist es für einen Laien oft nicht möglich, seine Rente entsprechend durchzusetzen.
Es sollte beispielsweise ein Rechtsanwalt für Mietrecht aufgesucht werden, wenn der Verdacht auf Mietwucher besteht. Eine Überteuerung der Miete kann beispielsweise durch einen Vergleich mit ortsüblichen Mieten festgestellt wurden. Das alleine ist jedoch noch nicht strafbar. Der örtliche Mietspiegel genügt einem Gericht als Vergleichsmaterial meistens nicht. Stattdessen muss ein Sachverständigen-Gutachten vorgelegt werden.
Erst wenn nun noch eine Zwangslage für den Mieter hinzukommt, weil es keine Alternativangebote im Umkreis gibt, kann die zu hohe Miete als Mietwucher gelten.
Wenn Sie eine umfassendere Beratung für Ihre Rechte als Mieter benötige, stehe ich Ihnen dafür gerne in meiner Kanzlei in Wiesbaden zur Verfügung.

Die Hausordnung und das Verhältnis innerhalb des Hauses

Wenn ein Mehrfamilienhaus viele Wohneinheiten hat, ist es oft schwer, innerhalb des Hauses den Hausfrieden erhalten zu können. Dafür gibt es oft eine Hausordnung. Durch diese soll gewährleistet werden, dass die Mieter freundlich und friedlich miteinander umgehen und anstehende Arbeiten fair aufgeteilt werden.
Für eine Hausordnung können Vordrucke online etwa beim Mieterbund heruntergeladen werden.
So eine Hausordnung regelt etwa die Ruhezeiten im Haus. Dadurch kommt es zu weniger Lärmbelästigung innerhalb des Hauses. Es kann auch ein Tierhaltungsverbot in ihr geregelt werden oder die Reinigung vom Hausflur, das Abstellen von Kinderwägen und Rädern. Kurz, alles was das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus betrifft.
Die Hausordnung ist meistens als Anlage beim Mietvertrag mit dabei. So ist sie jedem Mieter bekannt. Wenn sich dieser öfter nicht an die Hausordnung hält, hat der Vermieter in der Regel die Möglichkeit der Abmahnung. So ein Fehlverhalten, welches sehr häufig und wiederholt auftritt, kann sogar Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.

Die Kündigung des Mietvertrages

Die Kündigung eines Mietvertrages ist der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Anwalt. 
Wurde die Wohnung gekündigt, etwa aus Eigenbedarf durch den Vermieter oder weil der Mieter eine andere Wohnung gefunden hat, können weitere Probleme auftauchen, bei denen eventuell ein Anwalt benötigt wird.
Ein Problem besteht darin, dass die Mietkaution oft vom Vermieter einbehalten wird, auch wenn dafür eigentlich kein Grund vorliegt. Mieter weigern sich auf der anderen Seite oft, nötige Schönheitsreparaturen durchzuführen. Aus diesen Gründen können unschöne Streitigkeiten entstehen. Um diese zu vermeiden, sollte ein Anwalt für Mietrecht hinzugezogen werden. Dieser kann die Rechtslage erläutern und zwischen den beiden streitenden Parteien vermitteln. Oft reicht dies schon, um die Probleme beizulegen.
Wenn eine der beiden Parteien allerdings stur bleibt oder das Problem doch größer ist als gedacht, muss oft der Weg über das Zivilgericht zur Klärung der Angelegenheit gegangen werden. Auch hierfür ist dann ein Anwalt notwendig.

Räumungsklage

Es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen eine Räumungsklage gestellt werden kann. Diese können ein Mietbetrug sein, die Weigerung des Mieters, die Wohnung zu verlassen oder dass dieser sich als Mietnomade entpuppt.
In diesen Fällen ist der Vermieter vielleicht gezwungen, die entsprechende Klage einzureichen. Wenn dieser stattgegeben wird, erhält der Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel.
Auch hier gibt es allerdings viele Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage. Das Problem sollte daher am besten auch mit einem Anwalt im Rahmen eines Beratungsgespräches geklärt werden.

Das Mietrecht ist sehr unstet und oft wird die Hilfe von einem Anwalt benötigt. Dabei unterstütze ich Sie gerne in meiner Praxis in Wiesbaden.

 

 

Neues BGH Urteil im Mietrecht

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.10.2018 VIII ZR 52/18 –
Eine von Seiten des Wohnungsmieters auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei Mieterhöhungs­verlangen unberücksichtigt

Der Einbau der mietereigenen Küche ist nach Entfernung der alten, durch den Vermieter eingebauten Küche ist vermieterseitig unbeachtlich.


Eine vom Wohnungsmieter auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn durch den Einbau die alte Küche des Vermieters entfernt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Für Rückfragen steht ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt für Mietrecht Hans-Jürgen Salzbrunn

Verfallklauseln im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag und Mindestlohn

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG trotz seiner Unabdingbarkeit (§ 12 EFZG) grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden kann. Eine tarifliche Ausschlussfrist ist jedoch nach § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam, soweit sie auch den während Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst. Daher wurde ein Arbeitgeber verurteilt, den Mindestlohn nachzuzahlen.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt für Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht in Wiesbaden

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Mit dem iPad in einem Gerichtstermin

Wie in meinen vergangenen Blogbeiträgen geschildert, führe ich alle meine Anwaltsakten (auch) komplett digital.

 

Terminsvorbereitung

 

Nachdem es anfangs Schwierigkeiten mit der Übertragung der Akten auf das iPad gab, funktioniert es nach dem letzten RA Micro Update super. Wenn ich eine Akte übertrage, so wird diese mit dem aktuellen Aktenbestand übertragen. Zum Test habe ich heute vormittag eine neue Akte angelegt, diese 1 Stunde später über das iPad angefordert und die Akte 10 min später auf dem iPad per Mail erhalten. Ich kann also egal wo ich mich befinde, jederzeit eine Akte über das iPad anfordern. Wie lange die Lieferung dauert hängt davon ab, in welchem Abstand die E-Mails synchronisiert werden.

Im Termin

Im Termin habe ich eine DIN A5 Konferenzmappe mit Notizblock und mein iPad Mini 4. Nach mehreren Gerichtstermin bin ich schlicht begeistert. Es ist möglich, wie in der Papierakte durch die Akte zu scrollen, aber auch sich ein Inhaltsverzeichnis anzeigen zu lassen, dass dem Inhaltsverzeichnis der RA-Micro E-Akte entspricht.

E-Akte Inhaltsverzeichnis. Hier eine Demoakte in der alten App auf meinem Mobiltelefon

E-Akte Inhaltsverzeichnis. Hier eine Demo-Akte in der alten App auf meinem Mobiltelefon

Oben ist das Inhaltsverzeichnis einer RA-Micro Demo Akte in der alten Mobiltelefon App. In der RA-Micro go App sieht dies aber genauso gleich aus.

Und dieses Inhaltsverzeichnis ist eine wunderbare Sache. Das Gericht sagt beispielsweise „Im Schriftsatz vom 25.10 haben Sie geschrieben……..“ und ich habe sofort mit einem Druck genau diesen Schriftsatz ohne das ich in der Akte blättern muss. Aktenblättern und suchen im Termin gehören damit der Vergangenheit an. Einfach wunderbar.

Von Mandanten wurde dies bislang kommentarlos mit neugierigen Blicken zur Kenntnis genommen.