Mietrecht – Sinnvolle bauliche Veränderungen

Der Bundesgerichtshof hatte im Mietrecht darüber zu entscheiden, ob ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durch den Einbau einer modernen Heizungsanlage modernisieren darf.

Dabei stellten die  Karlsruher Richter fest, dass sich ein Vermieter nicht rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er dem Mieter seiner Wohnung den Einbau einer modernen Heizungsanlage nicht gestattet. Nach Auffassung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) tut er dies nicht (Urt. v. 14.09.2011, Az. VIII ZR 10/11) stellt dies eine gravierende Änderung der Mietsache dar, bei dem der Vermieter in jedem Falle zustimmen muss.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt Mietrecht Wiesbaden