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Wie lasse ich mich scheiden? Die Ehescheidung durch einen Scheidungsanwalt

Ehescheidung mit einem Scheidungsanwalt.

Scheitert die Ehe steht zu Beginn einer jeden Scheidung das Trennungsjahr.

Bereits hier kann man sich durch einen Rechtsanwalt für Ehescheidung beraten lassen.

Nach Ablauf das Trennungsjahres, muss der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Hier sollte ein Scheidungsanwalt, wie z.B Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden beauftragt werden.

Das Gericht versendet nunmehr eine Gerichtskostenrechnung und stellt nach Zahlung der Gerichtskosten den Scheidungsantrag dem Gegner der Ehescheidung zu. Dieser muss nunmehr schriftlich der Ehescheidung zustimmen.

Haben beide Ehepartner nur ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialhilfe, kann der Scheidungsanwalt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

Bei einer Trennung ist regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, also diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich jedoch, wenn das einer der Eheleute beantragt.

Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, müssen die Ehepartner die dazu vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen.

Danach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. In diesem Scheidungstermin ergeht dann der Beschluss über die Ehescheidung.

Für Fragen zur Ehescheidung stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Scheidungen in Wiesbaden und deutschlandweit zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden.

Scheidungsanwalt in Wiesbaden

 

Neue Mandanten für die Rechtsanwaltskanzlei – Mögliche Mittel und Wege

Wie komme ich an neue Mandanten als Rechtsanwalt?

Diese Frage stellen sich viele Kollegen, vor allem wenn diese sich frisch selbständig gemacht oder wie ich, aus einer Sozietät ausgestiegen sind und neu durchstarten.

 

Woher kommen meine Mandanten zu mir als Rechtsanwalt?

Nach mittlerweile 5 Jahren nach meinem Ausstieg aus einer Sozietät und  meiner zweiten Neugründung einer Kanzlei in einem anderen Ortsteil schätze ich, dass ca. 40 % der Mandanten durch Internet Suchmaschinen zu mir gefunden haben. Weitere 40 % sind Empfehlungen und ca. 20 % kommen aus der Nachbarschaft oder Werbung in der Ortsteil Zeitung. Überlegen wir, was dies zu bedeuten hat.

 

Die Lage der Kanzlei

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