Neuer Trick eines alten Hasen, oder wie vermeide ich ein Versäumnisurteil?

Jetzt bin ich 18 Jahre lang als Rechtsanwalt in Wiesbaden tätig. Aber ich muss sagen, man lernt nie aus.

Ich fahre letztens guter Dinge zu einem Gerichtstermin in der Überzeugung, eine positive Entscheidung am Ende der Sitzung zu bekommen. Der gegnerische Rechtsanwalt ist ein netter, älterer Kollege, der für seinen Mandanten aller Voraussicht nach aber nichts mehr retten kann. Schließlich ist die Frist einer möglichen Heilung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB bereits abgelaufen.

Aber oh Wunder, der gegnerische Kollege erscheint nicht. Ich denke mir „da hätte er wenigstens Bescheid geben können“ und bereite mich schon geistig auf ein Versäumnisurteil vor, als das Gericht feststellt, dass der Kollege zwar das Datum des Erhalts der Ladung auf dem Empfangsbekenntnis vermerkt hat, dieses auf nicht unterzeichnet ist. Die fehlende Unterschrift hatte die Geschäftsstelle des Gerichtes nicht bemerkt.

Ohne Unterschrift, keine Versäumnisurteil.

Am nächsten Tag rief der Kollege mich an, entschuldigte sich, da er den Terminstag verwechselt habe und gerade eben umsonst vor dem leeren Gerichtssaal gewesen sei. Die fehlende Unterschrift sei Zufall gewesen und ihm täte alles furchtbar leid, dass ich tags zuvor umsonst bei Gericht gewartet hätte.

Zwei Zufälle? EB nicht unterzeichnet und Terminstag verwechselt? Oder ein mir neuer Trick um Zeit zu schinden um ohne Versäumnisurteil nochmals die Gelegenheit zu haben zu prüfen, ob vielleicht doch Zahlungen erfolgt waren?

Ich bin dem Kollegen aber nicht böse. Falls es ein Trick war, so war dieser mir neu und wirklich gut.

Hans-Jürgen Salzbrunn, Rechtsanwalt in Wiesbaden