Archiv der Kategorie: Juristisches

Neues BGH Urteil im Mietrecht

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.10.2018 VIII ZR 52/18 –
Eine von Seiten des Wohnungsmieters auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei Mieterhöhungs­verlangen unberücksichtigt

Der Einbau der mietereigenen Küche ist nach Entfernung der alten, durch den Vermieter eingebauten Küche ist vermieterseitig unbeachtlich.


Eine vom Wohnungsmieter auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn durch den Einbau die alte Küche des Vermieters entfernt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Für Rückfragen steht ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt für Mietrecht Hans-Jürgen Salzbrunn

Mietrecht – Sinnvolle bauliche Veränderungen

Der Bundesgerichtshof hatte im Mietrecht darüber zu entscheiden, ob ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durch den Einbau einer modernen Heizungsanlage modernisieren darf.

Dabei stellten die  Karlsruher Richter fest, dass sich ein Vermieter nicht rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er dem Mieter seiner Wohnung den Einbau einer modernen Heizungsanlage nicht gestattet. Nach Auffassung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) tut er dies nicht (Urt. v. 14.09.2011, Az. VIII ZR 10/11) stellt dies eine gravierende Änderung der Mietsache dar, bei dem der Vermieter in jedem Falle zustimmen muss.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt Mietrecht Wiesbaden

Verfallklauseln im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag und Mindestlohn

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG trotz seiner Unabdingbarkeit (§ 12 EFZG) grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden kann. Eine tarifliche Ausschlussfrist ist jedoch nach § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam, soweit sie auch den während Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst. Daher wurde ein Arbeitgeber verurteilt, den Mindestlohn nachzuzahlen.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt für Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht in Wiesbaden

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Wie lasse ich mich scheiden? Die Ehescheidung durch einen Scheidungsanwalt

Ehescheidung mit einem Scheidungsanwalt.

Scheitert die Ehe steht zu Beginn einer jeden Scheidung das Trennungsjahr.

Bereits hier kann man sich durch einen Rechtsanwalt für Ehescheidung beraten lassen.

Nach Ablauf das Trennungsjahres, muss der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Hier sollte ein Scheidungsanwalt, wie z.B Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden beauftragt werden.

Das Gericht versendet nunmehr eine Gerichtskostenrechnung und stellt nach Zahlung der Gerichtskosten den Scheidungsantrag dem Gegner der Ehescheidung zu. Dieser muss nunmehr schriftlich der Ehescheidung zustimmen.

Haben beide Ehepartner nur ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialhilfe, kann der Scheidungsanwalt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

Bei einer Trennung ist regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, also diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich jedoch, wenn das einer der Eheleute beantragt.

Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, müssen die Ehepartner die dazu vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen.

Danach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. In diesem Scheidungstermin ergeht dann der Beschluss über die Ehescheidung.

Für Fragen zur Ehescheidung stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Scheidungen in Wiesbaden und deutschlandweit zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden.

Scheidungsanwalt in Wiesbaden