Ehescheidung mit einem Scheidungsanwalt.
Scheitert die Ehe steht zu Beginn einer jeden Scheidung das Trennungsjahr.
Bereits hier kann man sich durch einen Rechtsanwalt für Ehescheidung beraten lassen.
Nach Ablauf das Trennungsjahres, muss der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Hier sollte ein Scheidungsanwalt, wie z.B Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden beauftragt werden.
Das Gericht versendet nunmehr eine Gerichtskostenrechnung und stellt nach Zahlung der Gerichtskosten den Scheidungsantrag dem Gegner der Ehescheidung zu. Dieser muss nunmehr schriftlich der Ehescheidung zustimmen.
Haben beide Ehepartner nur ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialhilfe, kann der Scheidungsanwalt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.
Bei einer Trennung ist regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, also diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich jedoch, wenn das einer der Eheleute beantragt.
Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, müssen die Ehepartner die dazu vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen.
Danach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. In diesem Scheidungstermin ergeht dann der Beschluss über die Ehescheidung.
Für Fragen zur Ehescheidung stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Scheidungen in Wiesbaden und deutschlandweit zur Verfügung.
Ihre Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden.
Scheidungsanwalt in Wiesbaden