MEIN UMSTIEG ZUR DIGITALEN RECHTSANWALTSKANZLEI IN WIESBADEN
(Ein Beitrag meines altes Blogs, nochmals überarbeitet)
Langsamer Umstieg zur digitalen Aktenbearbeitung mit RA Micro – Mein Weg
Vor nunmehr 12 Monaten fing ich an, konsequent die gesamte Eingangspost ein zu scannen und zusammen mit aktenbezogenem E-Mail Verkehr in der RA Micro E-Akte zu speichern. Ziel war es, eingehende Telefonate mit Mandanten und gegnerischen Kollegen direkt bearbeiten zu können, ohne erst zum Aktenschrank laufen zu müssen. Ebenso wollte ich als Rechtsanwalt in Wiesbaden bei Aktenablage weniger Papier ablegen und im Falle einer Nachfrage zu einer alten Akte nicht mehr in meinen Keller laufen müssen.
Die Handakten des Rechtsanwalts – Rechtliches
Nach § 50 BRAO hat der Rechtsanwalt Handakten für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch bereits vorher, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber auffordert, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber nicht binnen 6 Monaten dieser Aufforderung nachgekommen ist.
Unter Handakten im Sinne dieser Bestimmung sind nur die Schriftstücke zu verstehen, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. Entsprechendes gilt, soweit sich der Rechtsanwalt zum Führen von Handakten der elektronischen Datenverarbeitung bedient (§ 50 Abs. 2, 4 und 5 BRAO).