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SSD ´s im RA-Micro Server – Bringt das was?

Bringt eine SSD im Datenserver einen Geschwindigkeitszuwachs in RA-Micro?

Genau diese Frage stellte ich mir und machte einen kleinen Test in meiner Rechtsanwaltskanzlei, über den ich hier berichten möchte.

In meiner Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden arbeite ich mit RA-Micro und den filebasierten Datenbanken, ohne SQL Server. Das hat den Vorteil, dass das gesamte RA-Micro sehr einfach zu sichern ist und auf einen anderen Server umziehen kann.

Meine Hardware in der Rechtsanwaltskanzlei Wiesbaden

Als Datenserver nutze ich einen HP Proliant Micro Server mit 8GB RAM und 2 gespiegelten NAS Festplatten unterschiedlicher Hersteller.

Dieser Datenserver ist mittels zweier Lan Kabel an das verkabelte 1 gb Netzwerk mit Giga Switches und einer AVM Fritzbox angeschlossen.

An meinem Arbeitsplatz nutze ich einen Intel i7 6700 mit 16gb RAM und einer M.2 SSD in einem Mainboard mit Intel H170 Chipsatz.

Mein Datendurchsatz bei sequentiellem Lesen und Schreiben

Mit einer Testsoftware habe ich sodann meinen möglichen Datendurchsatz bei sequentiellen Lesen und Schreiben gemessen. Dieser ist leicht enttäuschend.

 

Ladezeiten von RA-Micro E-Akte und Versenden eines E-Briefes

Diese beiden Funktionen sind, neben dem Laden der RA-Micro Schnittstelle in Word, die mit Abstand langsamsten Module. Ich kam auf eine Ladezeit von 8-9 Sekunden für die E- Akte. Sodann versuchte ich ein pdf aus der E-Akte als RA-Micro E-Brief zu versenden. Der Start des Modules E-Brief bis zur Auswahl des Empfängers aus der jeweiligen Akte dauert vollkommen inakzeptable 16 Sekunden.

 

Weiterer Test mit SSD als RA-Micro Fileserver

Ich habe sodann meine gesamte RA-Micro Installation auf eine externe Samsung USB 3 SSD kopiert und diese direkt an den USB Port meines Arbeitsplatzrechners mit Intel I7 6700 CPU angeschlossen.

Wieder habe ich den Datendurchsatz gemessen:

Dieser ist einfach großartig schnell.

Anschließend habe ich die Netzwerkverbindung zu meinem HP RA-Micro Server getrennt und der USB SSD den Laufwerksbuchstaben des HP Datenservers zugeordnet und erneut RA Micro gestartet.

Leider konnte ich keine besseren Ladezeiten feststellen. E-Akte und E-Brief starten immer noch total langsam.

Ich habe ebenfalls einmal eine frische RA-Micro 1 Installation auf einem Testrechner zu Hause (ebenfalls mit einer M.2 SSD) gemacht. Auch hier ändert sich nichts. Die Ladezeiten bleiben ungefähr gleich.

Auch ein Test des RA-Micro V-Servers, bei dem die RA Micro Installation in der Azure Cloud liegt, zeigte kein höheres Tempo.

Mein Fazit

Das Tempo der Festplatten im Datenserver beeinflusst RA-Micro nur unwesentlich. Ich vermute, dass bei dieser Installation der jeweilige Arbeitsplatzrechner und dessen Tempo wichtiger sind. Insbesondere eine SSD im Arbeitsplatzrechner.

Meine Wünsche

Ich nutze im Büro für Betreuungen und Verbraucherinsolvenzen noch anderen Software. Hier habe ich Ladezeiten von weniger als 1 Sekunde. Alles ist sofort da.

Für mich wäre eine Ladezeit des Modules E-Akte von 1-2 Sekunden und des E-Briefes bis zur Adressauswahl von 2-3 Sekunden wünschenswert.  Auch verzögert die RA Micro Schnittstelle die Ladezeit von Word deutlich. Alle anderen Module haben keine derartigen Verzögerungen, die den Arbeitsfluss stören.

Dabei ist mir klar, dass RA-Micro derart umfangreich alle möglichen Bereiche abdeckt, dass ein Vergleich mit anderen Produkten unfair wäre.

Und wenn ich schon beim Wünschen bin:

RA Micro unterstützt mich derart gut bei meiner anwaltlichen Arbeit, dass ich eine ähnliche Unterstützung mir auch durch eine Software im privaten Bereich wünsche. Leider gibt es keine DMS Software mit Adressverwaltung, Outlook- und Wordschnittstellen, mit der ich meine private Korrespondenz ordnen und archivieren kann. Programme wie Elo Office oder andere DMS Software haben mich enttäuscht. Elo Office richtet sich, wie andere DMS Systeme auch, an Firmen und eigene Verschlagwortungsmasken gehen mit der Grundinstalliation ebenso nicht, wie eine Adressverwaltung mit Word Schnittstelle oder Dokumentvorschau im DMS. Ich bin einfach von RA Micro verwöhnt.

Ein „privates“ RA-Micro nur mit E-Akte (mit Baumdarstellung der E-Akten wie in ELO Office) und Unterordnern, Adressverwaltung, Word-, Outlook und Scannerschnittstelle würde meine privaten Wünsche abdecken. Sucht man in google nach „privater DMS“ kommen unendlich viele Einträge. Allerdings nichts vernünftiges, dass die obigen Bereiche abdeckt.

Falls jemand so etwas kennt, bitte mir mitteilen.

Ansonsten liebes RA-Micro Team. Wenn ihr einmal eine derartige private DMS Edition anbietet, ich wäre sofort dabei und würde dafür gerne soviel bezahlen wie z.B Office 365 monatlich kostet.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden

Anwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und allgemeiner Tätigkeit im Zivilrecht.

 

Wie lasse ich mich scheiden? Die Ehescheidung durch einen Scheidungsanwalt

Ehescheidung mit einem Scheidungsanwalt.

Scheitert die Ehe steht zu Beginn einer jeden Scheidung das Trennungsjahr.

Bereits hier kann man sich durch einen Rechtsanwalt für Ehescheidung beraten lassen.

Nach Ablauf das Trennungsjahres, muss der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Hier sollte ein Scheidungsanwalt, wie z.B Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden beauftragt werden.

Das Gericht versendet nunmehr eine Gerichtskostenrechnung und stellt nach Zahlung der Gerichtskosten den Scheidungsantrag dem Gegner der Ehescheidung zu. Dieser muss nunmehr schriftlich der Ehescheidung zustimmen.

Haben beide Ehepartner nur ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialhilfe, kann der Scheidungsanwalt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

Bei einer Trennung ist regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, also diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich jedoch, wenn das einer der Eheleute beantragt.

Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, müssen die Ehepartner die dazu vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen.

Danach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. In diesem Scheidungstermin ergeht dann der Beschluss über die Ehescheidung.

Für Fragen zur Ehescheidung stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Scheidungen in Wiesbaden und deutschlandweit zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden.

Scheidungsanwalt in Wiesbaden

 

Warum zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden

Ihre Kanzlei in Sachen Arbeitsrecht in Wiesbaden Schierstein

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist zwar sehr stark, aber durch eine fehlende einheitliche Regelung, die sich auf ein einziges Gesetzbuch bezieht, sehr unübersichtlich. Denn die Grundlagen im Arbeitsrecht bilden unter anderem viele kleine Regelungen, die überwiegend aus Rechtssprechungen bestehen. Um hier den Überblick zu bewahren, muss man auf dem aktuellsten Stand sein, weshalb in den meisten Fällen der Zuzug eines Anwaltes wie z.B. Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden ratsam ist.

Sollte eine einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nicht möglich sein oder nicht möglich scheinen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Ob Sie nun Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – kontaktieren Sie mich unverbindlich in meiner Kanzlei in Wiesbaden Schierstein.

 

Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Mit meiner 19-jährigen Erfahrung als Anwalt stütze ich mich auf die aktuelle Gesetzeslage und suche für Sie nach dem sinnigsten Weg, Ihre Interessen im Arbeitsrecht zu vertreten. Gesetzliche Grundlagen hierfür bilden unter anderem das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und das BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) sowie das KSchG (Kündigungsschutzgesetz).

Besonders wichtig nach dem Erhalt einer Kündigung oder einer Abmahnung ist das rechtzeitige und fristgerechte Agieren.

Die wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht sind

– die dreiwöchige Klagefrist im Rahmen der Kündigungsschutzklage,
– die einwöchige Zurückweisungsfrist gem. § 174 BGB nach Erhalt einer Kündigung,
– die (tarif-)vertraglichen Abschlussfristen sowie
– die allgemeine Frist bei der Arbeitssuchendmeldung.

Zögern Sie nicht, mich als Rechtsanwalt in Wiesbaden direkt und unverbindlich in meiner Kanzlei in Wiesbaden Schierstein zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn
Alfred-Schumann-Str. 6
65201 Wiesbaden
Tel.: 0611 20 599 569
info@rechtsanwalt-salzbrunn.de

Werbemaßnahmen einer Kanzlei

Im Laufe der letzten Jahre hat sich das Bewusstsein der Mandanten gegenüber Ihrem Rechtsanwalt gewandelt. Während es früher meist den einen „Hausanwalt“ gab, machen sich Mandanten immer mehr bewusst, dass es den Anwalt, der alle Rechtsgebiete gleichermaßen tiefgehend beherrscht, nicht gibt. Entsprechend suchen sich diese für Ihren jeweiligen Fall den passenden Anwalt. Dies geschieht immer häufiger mittels Internet als durch persönliche Empfehlungen.

Werbemaßnahmen müssen daher darauf abzielen, dass ein Mandant erkennt, auf welchem Gebiet ein Rechtsanwalt tatsächlich tätig und spezialisiert ist. Hier bietet sich eine eigene Homepage mit einer guter Auffindbarkeit in Google an.

Um diese gute Auffindbarkeit zu erreichen, gibt es viele Werbeunternehmen die einen Top Platz in google durch bestimmte überteuerte Maßnahmen versprechen. Derartige Versprechen erweisen sich aber meist als Luft. So hat die Integration von Google Streetview keine bessere Listung meiner Homepage in den Google Suchergebnissen als Rechtsanwalt in Wiesbaden nach sich gezogen.

Schön aussehen tut dies allerdings schon.

Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn

Neuer Trick eines alten Hasen, oder wie vermeide ich ein Versäumnisurteil?

Jetzt bin ich 18 Jahre lang als Rechtsanwalt in Wiesbaden tätig. Aber ich muss sagen, man lernt nie aus.

Ich fahre letztens guter Dinge zu einem Gerichtstermin in der Überzeugung, eine positive Entscheidung am Ende der Sitzung zu bekommen. Der gegnerische Rechtsanwalt ist ein netter, älterer Kollege, der für seinen Mandanten aller Voraussicht nach aber nichts mehr retten kann. Schließlich ist die Frist einer möglichen Heilung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB bereits abgelaufen.

Aber oh Wunder, der gegnerische Kollege erscheint nicht. Ich denke mir „da hätte er wenigstens Bescheid geben können“ und bereite mich schon geistig auf ein Versäumnisurteil vor, als das Gericht feststellt, dass der Kollege zwar das Datum des Erhalts der Ladung auf dem Empfangsbekenntnis vermerkt hat, dieses auf nicht unterzeichnet ist. Die fehlende Unterschrift hatte die Geschäftsstelle des Gerichtes nicht bemerkt.

Ohne Unterschrift, keine Versäumnisurteil.

Am nächsten Tag rief der Kollege mich an, entschuldigte sich, da er den Terminstag verwechselt habe und gerade eben umsonst vor dem leeren Gerichtssaal gewesen sei. Die fehlende Unterschrift sei Zufall gewesen und ihm täte alles furchtbar leid, dass ich tags zuvor umsonst bei Gericht gewartet hätte.

Zwei Zufälle? EB nicht unterzeichnet und Terminstag verwechselt? Oder ein mir neuer Trick um Zeit zu schinden um ohne Versäumnisurteil nochmals die Gelegenheit zu haben zu prüfen, ob vielleicht doch Zahlungen erfolgt waren?

Ich bin dem Kollegen aber nicht böse. Falls es ein Trick war, so war dieser mir neu und wirklich gut.

Hans-Jürgen Salzbrunn, Rechtsanwalt in Wiesbaden

 

Die elektronische RA-Micro Kanzlei – Mein Weg als Rechtsanwalt

MEIN UMSTIEG ZUR DIGITALEN RECHTSANWALTSKANZLEI IN WIESBADEN

(Ein Beitrag meines altes Blogs, nochmals überarbeitet)

Langsamer Umstieg zur digitalen Aktenbearbeitung mit RA Micro – Mein Weg

Vor nunmehr 12 Monaten fing ich an, konsequent die gesamte Eingangspost ein zu scannen und zusammen mit aktenbezogenem E-Mail Verkehr in der RA Micro E-Akte zu speichern. Ziel war es, eingehende Telefonate mit Mandanten und gegnerischen Kollegen direkt bearbeiten zu können, ohne erst zum Aktenschrank laufen zu müssen. Ebenso wollte ich als Rechtsanwalt in Wiesbaden bei Aktenablage weniger Papier ablegen und im Falle einer Nachfrage zu einer alten Akte nicht mehr in meinen Keller laufen müssen.

 

Die Handakten des Rechtsanwalts – Rechtliches

Nach § 50 BRAO hat der Rechtsanwalt Handakten für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch bereits vorher, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber auffordert, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber nicht binnen 6 Monaten dieser Aufforderung nachgekommen ist.

Unter Handakten im Sinne dieser Bestimmung sind nur die Schriftstücke zu verstehen, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. Entsprechendes gilt, soweit sich der Rechtsanwalt zum Führen von Handakten der elektronischen Datenverarbeitung bedient (§ 50 Abs. 2, 4 und 5 BRAO).

 

Meine Vorgehensweise zum langsamen Umstieg zur elektronischen Aktenführung als Rechtsanwalt:

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