Remote arbeiten – Lokal drucken ganz einfach und kostenfrei

Wunsch war, den Rechner in der Kanzlei mit meiner Betreuungssoftware – für die es leider keinen Mobilen Arbeitsplatz wie bei RA Micro gibt – fernzusteuern und in Word zu schreiben, aber bei mir zu Hause am Mac zu drucken.

Die kostenfreie Lösung:

Remote steuern – lokal Drucken

Voraussetzung:

  • Google Chrome auf allen Rechnern mit demselben Account
  • Google Cloud Print fähiger Drucker der ständig eingeschaltet ist
  • Der ferngesteuerte Rechner der den Druckauftrag erteilt muss ein PC sein, da der virtuelle Druckertreiber nur für Windows ist.

 

Vorgehensweise:

1. Alle Rechner müssen Google Chrome installiert haben. Dort loggt man sich mit seinem Account ein und beispielsweise auch die Einstellungen zu synchronisieren.

2. Im Büro Google Remote Desktop installieren https://remotedesktop.google.com und einen Pin vergeben.

3. Auf dem lokalem Heim PC oder Mac, der den Host fernsteuert (Client) bei Google Chrome, Einstelllungen, Erweitert, einen Google Cloud Print fähigen Drucker hinzufügen.

4. Auf dem Host PC im Büro (ferngesteuerter PC) den virtuellen Druckertreiber installieren: https://tools.google.com/dlpage/cloudprintdriver

5. Dann z.B während der Fernsteuerverbindung  auf dem ferngesteuerten Büro PC ganz normal unter Word bei drucken den google cloud print Drucker auswählen und drucken. Es öffnet sich eine Webseite in der die installieren Cloud Print Drucker angezeigt werden. Dort den Drucker zu Hause auswählen und drucken.

 

 

Bei Teamviewer kostet eine Lizenz, die einer derartige Druckmöglichkeit eröffnet, rund 300 Euro im Jahr. Dafür bekommt man einen richtig guten modernen Drucker der neben Airprint auch Google Cloud Print unterstützt. Der Google Remote Desktop ist total simpel und einfach zu installieren.

Man ruft unter https://remotedesktop.google.com seine Computer auf, auf denen man in Google Chrome eingeloggt ist und auf denen der google remote Desktop installiert ist.

Dort wählt man seinen Computer aus mit dem man sich verbinden möchte, gibt das Passwort ein und sitzt quasi zu Hause vor dem Arbeitsplatz PC in einer super Qualität. Über ein Seitenmenü lassen sich auch Dateien hoch und runterladen. Alles was ich mir noch wünschte war, im Büro virtuell zu arbeiten und ohne Dateien hin- und her schieben zu müssen, zu Hause zu drucken. Das klappt mit dem Google Cloud Print Druckertreiber sehr gut. Auf meinem Büro PC ist der virtuelle Google Cloud Print Treiber wie ein normaler Drucker installiert und auswählbar. Nur das der Ausdruck 10 Sekunden später bei mir zu Hause gedruckt wird.

Mieterhöhung – Kostenpflichtiger Parkplatz entfaltet Wohnwerterhöhung

Im Mietrecht gibt es oft Streit zwischen Mieter und Vermieter über die Höhe der angemessen Miete. Hier ein interessantes Urteil über Mieterhöhung und Wohnwert:

Ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter Pkw-Parkplatz in der Nähe ist Wohnwert erhöhend. Dies gilt auch, wenn er angemietet werden muss. Daher ist er zu berücksichtigen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt wird (LG Berlin 14.1.19, 64 S 92/18)

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt für Mietrecht und Kündigung in Wiesbaden

https://rechtsanwaltwiesbaden.com/

Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht

Ein interessantes Urteil fällte das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt am 23.11.2018 (Az.: 5 Sa 7/17).

Hiernach kann ein Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Löschung einer Abmahnung verlangen. Dies folge aus der Datenschutz Grundverordnung.

Hiernach habe eine Person das Recht, von dem Verantwortlichen die unverzüglich Lösung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn der Zweck für die die Daten erhoben wurden, nicht mehr notwendig ist. Zu den personenbezogenen Daten eines Arbeitnehmers gehöre auch die Personalakte und entsprechend die Abmahnung.

Das Gericht stellte fest, es ist nicht ersichtlich, inwiefern der Arbeitgeber noch ein Interesse daran hat, die Abmahnung in der Personalakte des Arbeitnehmers zu behalten. Mit einer Abmahnung übt ein Arbeitgeber sein arbeitsvertragliches Gläubigerrecht in doppelter Hinsicht aus. Zum einen weist er den Arbeitnehmer als seinen Schuldner auf dessen vertragliche Pflichten hin und macht ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam (Rüge und Dokumentationsfunktion). Zum anderen fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, sofern ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion). Diese Warnfunktion entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis z.B. durch eine Kündigung des Arbeitsvertrages beendet ist.

Aufgrund von Rüge- und Dokumentationsfunktion könnte der Arbeitgeber dann noch ein Interesse am Erhalt der Abmahnung haben, soweit dies zur Abwehr von etwaigen Ansprüchen des Arbeitnehmers oder zur Begründung eigener Ansprüche gegen den Arbeitnehmer erforderlich erscheint. Im vorliegenden Fall sind solche Gründe offensichtlich nicht gegeben. Zwischen den Parteien bestehen keine weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen es für den Arbeitgeber dienlich sein könnte, die Abmahnung noch heranziehen zu können.

Rückfragen gerne an Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn  

 

Neues BGH Urteil im Mietrecht

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.10.2018 VIII ZR 52/18 –
Eine von Seiten des Wohnungsmieters auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei Mieterhöhungs­verlangen unberücksichtigt

Der Einbau der mietereigenen Küche ist nach Entfernung der alten, durch den Vermieter eingebauten Küche ist vermieterseitig unbeachtlich.


Eine vom Wohnungsmieter auf eigene Kosten eingebaute Küche bleibt bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) unberücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn durch den Einbau die alte Küche des Vermieters entfernt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Für Rückfragen steht ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt für Mietrecht Hans-Jürgen Salzbrunn

Mietrecht – Sinnvolle bauliche Veränderungen

Der Bundesgerichtshof hatte im Mietrecht darüber zu entscheiden, ob ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters durch den Einbau einer modernen Heizungsanlage modernisieren darf.

Dabei stellten die  Karlsruher Richter fest, dass sich ein Vermieter nicht rechtsmissbräuchlich verhält, wenn er dem Mieter seiner Wohnung den Einbau einer modernen Heizungsanlage nicht gestattet. Nach Auffassung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) tut er dies nicht (Urt. v. 14.09.2011, Az. VIII ZR 10/11) stellt dies eine gravierende Änderung der Mietsache dar, bei dem der Vermieter in jedem Falle zustimmen muss.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt Mietrecht Wiesbaden

Verfallklauseln im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag und Mindestlohn

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest, dass die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG trotz seiner Unabdingbarkeit (§ 12 EFZG) grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden kann. Eine tarifliche Ausschlussfrist ist jedoch nach § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam, soweit sie auch den während Arbeitsunfähigkeit nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst. Daher wurde ein Arbeitgeber verurteilt, den Mindestlohn nachzuzahlen.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

Rechtsanwalt für Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht in Wiesbaden

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

SSD ´s im RA-Micro Server – Bringt das was?

Bringt eine SSD im Datenserver einen Geschwindigkeitszuwachs in RA-Micro?

Genau diese Frage stellte ich mir und machte einen kleinen Test in meiner Rechtsanwaltskanzlei, über den ich hier berichten möchte.

In meiner Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden arbeite ich mit RA-Micro und den filebasierten Datenbanken, ohne SQL Server. Das hat den Vorteil, dass das gesamte RA-Micro sehr einfach zu sichern ist und auf einen anderen Server umziehen kann.

Meine Hardware in der Rechtsanwaltskanzlei Wiesbaden

Als Datenserver nutze ich einen HP Proliant Micro Server mit 8GB RAM und 2 gespiegelten NAS Festplatten unterschiedlicher Hersteller.

Dieser Datenserver ist mittels zweier Lan Kabel an das verkabelte 1 gb Netzwerk mit Giga Switches und einer AVM Fritzbox angeschlossen.

An meinem Arbeitsplatz nutze ich einen Intel i7 6700 mit 16gb RAM und einer M.2 SSD in einem Mainboard mit Intel H170 Chipsatz.

Mein Datendurchsatz bei sequentiellem Lesen und Schreiben

Mit einer Testsoftware habe ich sodann meinen möglichen Datendurchsatz bei sequentiellen Lesen und Schreiben gemessen. Dieser ist leicht enttäuschend.

 

Ladezeiten von RA-Micro E-Akte und Versenden eines E-Briefes

Diese beiden Funktionen sind, neben dem Laden der RA-Micro Schnittstelle in Word, die mit Abstand langsamsten Module. Ich kam auf eine Ladezeit von 8-9 Sekunden für die E- Akte. Sodann versuchte ich ein pdf aus der E-Akte als RA-Micro E-Brief zu versenden. Der Start des Modules E-Brief bis zur Auswahl des Empfängers aus der jeweiligen Akte dauert vollkommen inakzeptable 16 Sekunden.

 

Weiterer Test mit SSD als RA-Micro Fileserver

Ich habe sodann meine gesamte RA-Micro Installation auf eine externe Samsung USB 3 SSD kopiert und diese direkt an den USB Port meines Arbeitsplatzrechners mit Intel I7 6700 CPU angeschlossen.

Wieder habe ich den Datendurchsatz gemessen:

Dieser ist einfach großartig schnell.

Anschließend habe ich die Netzwerkverbindung zu meinem HP RA-Micro Server getrennt und der USB SSD den Laufwerksbuchstaben des HP Datenservers zugeordnet und erneut RA Micro gestartet.

Leider konnte ich keine besseren Ladezeiten feststellen. E-Akte und E-Brief starten immer noch total langsam.

Ich habe ebenfalls einmal eine frische RA-Micro 1 Installation auf einem Testrechner zu Hause (ebenfalls mit einer M.2 SSD) gemacht. Auch hier ändert sich nichts. Die Ladezeiten bleiben ungefähr gleich.

Auch ein Test des RA-Micro V-Servers, bei dem die RA Micro Installation in der Azure Cloud liegt, zeigte kein höheres Tempo.

Mein Fazit

Das Tempo der Festplatten im Datenserver beeinflusst RA-Micro nur unwesentlich. Ich vermute, dass bei dieser Installation der jeweilige Arbeitsplatzrechner und dessen Tempo wichtiger sind. Insbesondere eine SSD im Arbeitsplatzrechner.

Meine Wünsche

Ich nutze im Büro für Betreuungen und Verbraucherinsolvenzen noch anderen Software. Hier habe ich Ladezeiten von weniger als 1 Sekunde. Alles ist sofort da.

Für mich wäre eine Ladezeit des Modules E-Akte von 1-2 Sekunden und des E-Briefes bis zur Adressauswahl von 2-3 Sekunden wünschenswert.  Auch verzögert die RA Micro Schnittstelle die Ladezeit von Word deutlich. Alle anderen Module haben keine derartigen Verzögerungen, die den Arbeitsfluss stören.

Dabei ist mir klar, dass RA-Micro derart umfangreich alle möglichen Bereiche abdeckt, dass ein Vergleich mit anderen Produkten unfair wäre.

Und wenn ich schon beim Wünschen bin:

RA Micro unterstützt mich derart gut bei meiner anwaltlichen Arbeit, dass ich eine ähnliche Unterstützung mir auch durch eine Software im privaten Bereich wünsche. Leider gibt es keine DMS Software mit Adressverwaltung, Outlook- und Wordschnittstellen, mit der ich meine private Korrespondenz ordnen und archivieren kann. Programme wie Elo Office oder andere DMS Software haben mich enttäuscht. Elo Office richtet sich, wie andere DMS Systeme auch, an Firmen und eigene Verschlagwortungsmasken gehen mit der Grundinstalliation ebenso nicht, wie eine Adressverwaltung mit Word Schnittstelle oder Dokumentvorschau im DMS. Ich bin einfach von RA Micro verwöhnt.

Ein „privates“ RA-Micro nur mit E-Akte (mit Baumdarstellung der E-Akten wie in ELO Office) und Unterordnern, Adressverwaltung, Word-, Outlook und Scannerschnittstelle würde meine privaten Wünsche abdecken. Sucht man in google nach „privater DMS“ kommen unendlich viele Einträge. Allerdings nichts vernünftiges, dass die obigen Bereiche abdeckt.

Falls jemand so etwas kennt, bitte mir mitteilen.

Ansonsten liebes RA-Micro Team. Wenn ihr einmal eine derartige private DMS Edition anbietet, ich wäre sofort dabei und würde dafür gerne soviel bezahlen wie z.B Office 365 monatlich kostet.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden

Anwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und allgemeiner Tätigkeit im Zivilrecht.

 

Wie lasse ich mich scheiden? Die Ehescheidung durch einen Scheidungsanwalt

Ehescheidung mit einem Scheidungsanwalt.

Scheitert die Ehe steht zu Beginn einer jeden Scheidung das Trennungsjahr.

Bereits hier kann man sich durch einen Rechtsanwalt für Ehescheidung beraten lassen.

Nach Ablauf das Trennungsjahres, muss der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Hier sollte ein Scheidungsanwalt, wie z.B Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden beauftragt werden.

Das Gericht versendet nunmehr eine Gerichtskostenrechnung und stellt nach Zahlung der Gerichtskosten den Scheidungsantrag dem Gegner der Ehescheidung zu. Dieser muss nunmehr schriftlich der Ehescheidung zustimmen.

Haben beide Ehepartner nur ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialhilfe, kann der Scheidungsanwalt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

Bei einer Trennung ist regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, also diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich jedoch, wenn das einer der Eheleute beantragt.

Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, müssen die Ehepartner die dazu vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen.

Danach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. In diesem Scheidungstermin ergeht dann der Beschluss über die Ehescheidung.

Für Fragen zur Ehescheidung stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Scheidungen in Wiesbaden und deutschlandweit zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden.

Scheidungsanwalt in Wiesbaden

 

Meine (RA-Micro) Musterkanzlei – Kanzlei mit 1 Anwalt plus Aushilfe

Mein (RA-Micro) Kanzlei Konzept – Kanzlei mit 1 Anwalt plus Aushilfe

Aktualisiert Juli 2017 April 2018 Mai 2020

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn – http://www.rechtsanwaltwiesbaden.com

Mein Ziel als Einzelanwalt mit Sitz in einem Vorort von Wiesbaden ist es, mit knapp 300 neuen Akten pro Jahr möglichst effektiv zu arbeiten, um in einer 37,5 Stundenwoche einen guten Gewinn (50 % vom Nettoumsatz) zu erwirtschaften. Dies ist mit meiner Kanzlei in Wiesbaden als Rechtsanwalt möglich. Hier mein Konzept:

RA Micro ist die führende Anwaltssoftware in Deutschland und verdient allein schon aus dem Gesichtspunkt der Zukunftssicherheit eine klare Empfehlung. Keine Anwaltssoftware ist so weit verbreitet wie RA Micro. Auch wenn es andere Software gibt, die sich vielleicht einfacher bedienen lässt, so bietet RA Micro mir als Rechtsanwalt doch die größte Sicherheit auch in der kleinen Rechtsanwaltskanzlei. Nach negativen Erfahrungen mit einem der anderen größeren Anbieter bin ich 2002 auf RA Micro umgestiegen. RA Micro ist nicht billig, aber seinen Preis absolut wert. Selbst wenn ich zwischenzeitliche Bedienkonzepte wie Kacheln ala Windows 8 abgelehnt habe.

 

 

Zu meinem Kanzlei Konzept:

Mein Konzept unterscheidet sich von der aktuellen RA Micro Musterkanzlei. Ich lege als Rechtsanwalt in Wiesbaden Wert auf günstige Kosten, extrem hohen Datensicherheit und effektive und zeitsparende Bearbeitung. Die RA Micro Musterkanzlei passt sich jeweils aktuellen Trends an und macht teilweise komplette 180 Grad Kehrtwendungen. Dem muss ich ja als Rechtsanwalt nicht folgen.

 

  1. Datenserver

RA Micro empfiehlt für kleine Kanzleien die Installation auf einem Windows Server oder dem Anwaltsarbeitsplatz. Ein Windows Server mit 2 Festplatten und Datenspiegelung kostet in etwa 1000 Euro aufwärts. Hierbei handelt es sich um einen PC an dem auch gearbeitet werden kann.

Früher hatte ich aus Kostengründen eine NAS von Synology als Datenserver. Dies lief auch 5 Jahre sehr gut ohne Abstürze. Ich musste allerdings ca. 1x pro Jahr bei der E-Akte oder der Adressdatei die Groß- und Kleinschreibung ändern, da dies in Linux anders als in Windows gehabt wird. RA Micro teilte mir allerdings mit, dass dieses Problem inzwischen gelöst sei und RA Micro auch auf Linux System läuft.

Ich bin zwischenzeitlich auf einen Windows Server umgestiegen. Allerdings konnte ich mich nicht zu einem Server für über 1000 Euro aufraffen.

Ich habe mich für einen HP ProLiant MicroServer Gen8 Intel CDC G1610T 2,30 GHz entschieden. In diesen habe ich 2 Festplatten unterschiedlicher Hersteller eingebaut. Einmal eine WD Red NAS Festplatte und einmal seine Seagate Hybrid Festplatte. Diese laufen seit nunmehr 2 Jahren fehlerfrei im RAID Verbund als gespiegelte Laufwerke. Also jede Festplatte enthält alle Daten, so dass nach einem Festplattenfehler unterbrechungsfrei weitergearbeitet werden kann.

An den HP  Proliant Server kann man eine Tastatur und einen einfachen VGA Monitor anschließen, was die Installation von Windows 2012 Server erleichtert. Der HP ist im Betrieb sehr leise und ein wenig schneller als meine (teurere) Synology NAS. Nach der Installation kann ich den Server mit Remote Desktop administrieren. Der Remote Desktop geht nach einem Windows Server Update leider nicht mehr. Ich muss daher zum administrieren einen Monitor und Tastatur anschließen. Zukünftig möchte ich wieder auf eine Synology NAS wechseln.

Ich denke der Server kann – nach einer kleinen RAM Aufrüstung – genauso gut auch mit  dem normalen Windows betrieben werden. Die Installation in Einrichtung von Windows 2012 war alles andere als einfach.

RA Micro hat nunmehr virtuelle PCs eingeführt die in der Microsoft Azure Cloud laufen und auf die man über eine Remote Desktop Verbindung von überall zugreifen kann. Ich denke dies ist die Zukunft für eine moderne Rechtsanwaltskanzlei. Allerdings lief mir das bei einem Test zu langsam.

2. Backup

Im Gegensatz zur NAS gibt es keine schöne Oberfläche mit Appstore für Backup Software. Das Windows Backup sichert in eine einzige komprimierte Datei, was ich nicht als alleiniges Backup möchte. Ich nutze daher die Software Iperius Backup. Diese erstellt mir alle 2 Tage ein vollständiges Backup auf meine Synology NAS. Dort habe ich eine App des Strato Hidrive installiert und sichere von der NAS ebenfalls alle 2 Tage in die Strato hidrive cloud. Die Server stehen in Deutschland und damit kein Problem was die Weitergabe an Daten ins Ausland angeht. Diese Hidrive App geht bei aktuellem NAS Betriebssystem nicht mehr. Bei Hidrive gibt es jedoch eine Anleitung, wie man die Daten trotzdem spiegeln kann.

 

  1. Drucker

Ich nutze als Rechtsanwalt in meiner Kanzlei nur netzwerkfähige Drucker, so dass im Bedarfsfalle jeder Arbeitsplatz jeden Drucker ansprechen kann.

Bisher habe ich meinem Arbeitsplatz habe einen Kyocera 1350 DN genutzt. Dieser ist schnell, ausgesprochen zuverlässig und hat sehr geringe Druckkosten. Es muss nur der Toner getauscht werden und nicht die teure Trommel.

Nach Umstieg auf Farbe und nutzte den HP Color Laserjet M452nw. Dieser ist der schnellste Color Laserdrucker den ich gefunden habe. Das Druckbild ist überragend. Allerdings habe ich keinen bezahlbaren kompatiblen Toner gefunden der dauerhaft sauber druckt. Ich nutze daher nunmehr den Brother HL L8260 CDW mit Logic Seek Toner. Ein toller, schneller Drucker mit gutem Druckbild.

Im Sekretariat steht ein Xerox Workcentre 3325. Dieser dient als Fax, Netzwerkdrucker und Netzwerkscanner sowie als leistungsstarker Kopierer. Zusätzlich steht auf einem Board bei mir am Arbeitsplatz noch ein Xerox Workcentre 3325 als Backup Fax und schwarz weiß Drucker für Anlagen etc.  Ich musste seit 5-6 Jahren noch keine Einzugsgummis tauschen, die nebenbei gesagt auch wesentlich kostengünstiger sind als bei anderen Firmen.

Der 3325 erlaubt, dass eingehende Faxe sowohl ausgedruckt, als auch gleichzeitig zusätzlich an eine e-mail Adresse gesendet werden. Meine eingehenden Faxe gehen an eine gesonderte e-mail Adresse für aktenbezogene Schreiben, die ich direkt in die E-Akten importiere.

In einem Nebenraum steht noch der HP WLAN Farblaserdrucker.

Außerdem habe ein Xerox Workcentre 6515. Ein wirklich großes, hervorragendes Gerät. Hier geht leider nur eingehende Faxe drucken ODER per Mail senden. Aber nicht beides gleichzeitig.

 

  1. PCS

Ich habe 3 PC´s im Büro die ich mir alle selbst zusammengestellt habe. Mein Arbeitsplatz ist ein intel i7, im Sekretariat ein Intel i3 mit jeweils 8 gb Ram und einer SSD. Die SSD trägt extrem zum Beschleunigung der Arbeit und der Programmstarts bei.

Als Monitor bin ich begeistert von LG 32 Zoll 21:9 Monitor. Hier kann ich drei Fenster laufen lassen, als wenn es drei Monitore wären. In einem Fenster habe ich mein RA Micro Menü, in einem Fenster die E-Akte und in einem weiteren Fenster Microsoft Word. Das finde ich viel besser als die E-Akte auf einem extra Tablett laufen zu lassen.

Hier schreibe ich mehr über meinen Monitor:

 

  1. Scanner

Auf meinem Schreibtisch in der Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden steht noch ein Kodak i2420 Scanner, mit dem die Eingangspost von mir eingescannt werden kann. Für diesen Scanner spricht sein guter Einzug und die Möglichkeit direkt via Twain in die RA Micro E Akte scannen zu können. Allerdings erkennt er manchmal nicht, wenn nur ein einzelnes Blatt eingescannt werden soll. Ich hätte vielleicht doch einen Fujitsu kaufen sollen.

Mein alter Brother ADS 2100 steht zu Hause. Dieser ist für einen Büroalltag untauglich da zu häufig Papierstaus entstehen, wenn nur mal ein Knick im Papier ist.

 

  1. Software

Eine gute Software spart Zeit und Nerven. Ich nutze in meiner Kanzlei mit Sitz in Wiesbaden RA-Micro . In der e-Akte werden alle ein- und ausgehenden Schreiben nebst Anlagen archiviert. Über die E-Akte sende ich Abschriften an den Mandanten (rechte Maustaste auf die Datei)

Da ich Outlook einfach nicht mag, nutze ich in der E-Akte von RA Micro die Funktion E-Brief um Textdokumente zu senden. E-Mails schreibe ich mittels Google Mail. Google Mail gefällt mir, da ich über Googlemail im Webbrowser auch meine Kanzlei E-Mail meiner eigenen Internetadresse abfragen und über diese senden kann.  Ich nutze also für die Kanzlei eine Mailadresse mit einer eigenen Domain und sende über diese eigene Domain mit googlemail. Nachdem die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken ebenfalls eine Googlemail Adresse nutzt, (siehe Stellenmarkt) dürfte dem nichts entgegen stehen.

Daneben werden noch spezielle Softwareprogramme für Verbraucherinsolvenzen (Inso Manager) und Betreuungen (bt-professional) genutzt.

Da ich Outlook nicht mag, nutze ich den Google Kalender als Terminplaner. Dieser synchronisiert sich ohne das ich etwas einstellen oder starten müsste mit meinem Mobiltelefon (iPhone), meinem iPad und meinen Apple Computern zu Hause. Ebenfalls synchronisiere ich diesen mit dem RA Micro + Kalender. Diesen finde ich toll übersichtlich.Ich finde es praktisch, mehrere Kalender zu dort anlegen zu können. Einen für das Büro, einen für privat und einen für die Termine im Sportverein. Auf meinem Mobiltelefon lasse ich mir alle Kalender in einer Kalender App anzeigen. Dies ist bei mir „easy Kalender“ auf dem iphone.

Zusätzlich nutze ich noch einen Papierkalender für die Wiedervorlagen, indem ich zusätzlich nochmals die Termine eintrage.

Für meine Buchhaltung rufe ich die Umsätze online per RA Micro ab und buche 2x pro Woche in RA Micro. Zusätzlich frage ich die Umsätze noch in Star Money Business ab. Über Star Money überweise ich auch Gelder. Die Buchhaltung wird 1x pro Monat per Mail an meinen Steuerberater übersandt, der zusätzlich auch per Mail die Kontoauszüge und Belege erhält. Während ich als Rechtsanwalt in Wiesbaden sitze, hat der Steuerberater meines Vertrauens seinen Sitz in Dresden. Dank Internet ist dies kein Problem.

 

  1. Aktenführung

Wiedervorlagen werden im Papierkalender eingetragen. Ich finde dies übersichtlicher und praktischer als mit dem RA Micro Kalender. Das Datum der Wiedervorlage kommt in der Akte noch auf das Aktenvorblatt. Außerdem wird die Akte mit einem Clip farblich mit dem Wiedervorlagemonat gekennzeichnet. Am Monatsende öffnet man die Aktenschubladen und schaut, dass von der Farbe des aktuellen Monats keine Akte mehr im Schrank hängt. So wird keine Akte für längere Zeit vergessen. Die farbliche Aktenkennzeichnung macht meine Aushilfe.

 

8.Sicherheit

Vorgeschriebene Dinge wie Feuerlöscher, Erste Hilfe Kasten etc. sind in meiner Kanzlei mit Sitz in Wiesbaden selbstverständlich. Für mich als Rechtsanwalt ist eine professionelle Alarmanlage mit Außen- und Innensirene, Bewegungsmeldern, zeitgesteuerte Zugangsberechtigungen uvm. wichtig. Auch wenn solch eine Anlage in einer kleinen Kanzlei vielleicht 4.000,00 Euro kostet, so ist dies doch ein Klacks im Gegensatz zu dem Schaden, den ein Einbruch verursachen kann. In eine nicht gesicherte Kanzlei wird es irgendwann zumindest einen Einbruchsversuch geben.

 

  1. Mitarbeiter

Als kleine Kanzlei mit Kanzleisitz in Wiesbaden und rund 300 Akten im Jahr komme ich ohne feste Mitarbeiter aus. Lediglich Dinge wie Abschriften, Postausgang, Ablage und in die Akten heften,Wiedervorlagen heraussuchen usw. werden von einer freiberuflichen Aushilfe in ca. 3-4 Stunden pro Woche erledigt.

Früher habe ich Diktate mit einem Philips Diktiergerät digital aufgezeichnet, per Mail versandt und von einer externen freiberuflichen Rechtsanwaltsfachangestellten tippen und mir als Word Dokument zurückgesandt. Inzwischen erledige ich Diktate mit Dragon Dictate in der billigsten Version mit einem guten Diktiermikrofon.

Ebenso werden Anrufe bei Abwesenheit von einem Call Center entgegen genommen. Ich gebe im einem Onlineformular nur meinen Abwesenheitsgrund ein und bekomme per e-mail und SMS die Anruferdaten und den Anrufgrund. Scherzanrufe werden mir nicht berechnet und ich werde über Anrufer die einfach auflegen auch nicht informiert. Ich kann dies nur im Web bei Abfrage des Anrufverlaufs erkennen.

 

  1. Aktenbearbeitung.

2015 habe ich angefangen, alle eingehende Post, sowie von Mandanten überreichte Unterlagen in der E-Akte einzuscannen. Ich kann daher direkt Anlagen zu Klage ausdrucken, Abschriften als E-Brief an Mandanten senden oder eingehende Anrufe beantworten, ohne zum Aktenschrank laufen zu müssen um die Papierakte zu holen, die sich zusätzlich zur Sicherheit führe.

 

11. Aktenarchivierung

Bei Aktenablage werden die Akten nur noch elektronisch abgelegt. Aus den Akten entnehme ich Titel und Originale des Mandanten. Der Rest an Papier kommt in den Aktenvernichter. Durch die E-Akte habe ich Zugriff auf alle archivierten Akten nebst Anlagen, so dass ich nicht mehr im Keller nach Akten suchen muss.

 

12. Heimarbeitsplatz

Die Lösung von RA Micro gefällt mir nicht. Ich habe zu Hause und im Büro eine schnelle VDSL 50 Verbindung und nutzte früher Team Viewer um meinen PC im Büro von zu Hause aus fernzusteuern. TeamViewer nervt allerdings durch Lizenzkauf Zwang wenn man es zu oft nutzt, Überprüfung neue Webbrowser etc.

Viel besser und kostenfrei ist der VViewer der RA-Micro AG. Ich kann damit zwar nicht direkt zu Hause drucken, aber eilige Dokumente kann ich mir auch selbst per Mail zusenden und dann zu Hause drucken.

Mit dem Viewer kann ich von zu Hause mir die E-Akten anschauen, Schriftsätze tippen und Schreiben ausdrucken, die ich am nächsten Tag im Büro versende. Eilige Schreiben drucke ich an einen Faxdrucker und versende Sie per Fax sofort.

 

Wenn ich mir selbst mein Konzept betrachte stelle ich fest, dass ich versucht habe, alles doppelt zu haben, ohne dass ich hierfür wesentlich mehr Zeit investieren muss. Klar könnte ich Kontoauszüge auch in RA-Micro anschauen. Aber mir gefällt Star Money besser, da ich dort alle Konten ( also auch Privatkonten) mit einem Programm anschauen kann. Ich mache also einen Kontenrundruf mit Starmoney und mit RA Micro und buche RA-Micro.

Ich frage alle Mails in Googlemail ab, also auch meine privaten. Zusätzlich frage ich die geschäftlichen Mails auch in RA Micro ab um diese zur E-Akte zu speichern. Ich habe die Daten mehrfach gespeichert, habe 3 Geräte zum drucken, 2 zum faxen und scannen.  Alles damit ich mich bei einem Ausfall nicht mit dem Ausfall beschäftigen muss, sondern zunächst meine Akten fertig bearbeiten kann. Ein EDV Problem wird dann bearbeitet, wenn Zeit hierfür ist.

 

13. Kanzleieinrichtung

Die Kanzleieinrichtung kommt bei den Mandanten sehr gut an. Ich bin oft positiv auf die schöne Atmosphäre angesprochen worden. Diese ist nicht so steril.

Kanzlei virtuell besuchen ( etwas älter)

 

Etwaige Tippfehler bitte ich ebenso zu entschuldigen wie bestimmte Wiederholungen (Wiesbaden) , die sich positiv im Google Rang bemerkbar machen und darum hier enthalten sind.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn

info at rechtsanwalt-salzbrunn.de

 

BeA Mein Installationsweg zum besonderen elektronischem Anwaltspostfach als Hilfe und Anleitung

Abenteuer beA – Mein Weg als Anleitung für die Installation des beA

Mit etlichen Hürden habe ich es inzwischen geschafft und habe das besondere elektronische Anwaltspostfach beA. Hier meine Installationsanleitung wie ich es geschafft habe.

 

1. Signaturkarte für das beA bestellen

Zunächst einmal bestellte ich bei der Bundesnotarkammer auf der Bestellseite der Bundesnotarkammer (Link) eine „beA Karte Signatur“.

Hierfür musste ich mich mit einer E-Mail Adresse registrieren. Diese Registrierung musste durch click auf einen an diese E-Mail Adresse gesandten Bestätigungslink verifiziert werden.

Einen Kartenleser Reiner SCT hatte ich bereits für meine HBCI Überweisungen mit Starmoney. Hier habe ich auch bereits den Treiber installiert. Treiber für Reiner Lesegeräte finden sich auf der Herstellerseite.

 

2. Bestellbestätigung

Nach Bestellung erhielt ich eine Bestellbestätigung mit dem Betreff „Antrag auf Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer“ per Mail. Ebenso erhielt sich eine Bestätigung für den Auftrag zur Erstellung eines signaturrechtlichen Zertifikates.

 

3. Versand und Bestätigung des Erhaltes der beA Karte

Kurze Zeit spät erhielt ich per E-Mail eine Versandbestätigung mit der Bitte den Erhalt der Karte durch drücken auf einen E-Mail Link zu bestätigen.

 

4. PIN Brief

Nach Bestätigung des Erhaltes der Karte wurde ein Brief mit einer persönlichen PIN Nummer per Post an mich versandt.

 

5. Bestätigung meiner Identität

Ich weiß nicht mehr wie – vermutlich mit dem PIN Brief erhielt ich ein mehrseitiges Schreiben mit dem ich zu einem Notar gehen musste, der meine Unterschrift bestätigt und mitsamt einer Kopie meines Personalausweises dieses Schreiben an die Bundesnotarkammer sandte.

 

6. E-Mail Bestätigung der Bundesnotarkammer

Es kam sodann eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

Sie haben mindestens eine beA-Karte Signatur bestellt und auch bereits den erforderlichen signaturrechtlichen Antrag gestellt und sich identifizieren lassen. Ihr signaturrechtlicher Antrag wurde nunmehr erfolgreich geprüft. Sie können jetzt Ihr qualifiziertes Zertifikat für Ihre Karte mit der Kartennummer ……… unter folgendem Link herunter- und damit auf Ihre beA-Karte aufladen:

https://bea.bnotk.de/bestellung/index.html#/certificates

Dort finden Sie auch eine Anleitung für dieses Aufladeverfahren, durch das Sie allerdings auch das Programm selbst führt. Nachdem Sie das qualifizierte Zertifikat erfolgreich auf Ihre beA-Karte aufgeladen haben, können Sie mit Ihrer beA-Karte Signatur qualifizierte elektronische Signaturen erstellen.

 

7. Installation

Mit klicken auf den Link passierte natürlich erst einmal gar nichts, außer das eine Datei heruntergeladen wurde. Hier muss auf einem PC vorher Java installiert sein, so dass die Datei direkt mit Java geöffnet werden kann. Diese Datei startet das Programm zum aufladen des Zertifikates und zum ändern der PIN. Ich habe es erst später probiert. Also wäre als nächstes Java zu installieren. Hier ein Link 

Für Mac OS ist  es erforderlich, das Development Kit in der aktuellsten Version (http://www.oracle.com/technetwork/java/javase/downloads/jdk8-downloads-2133151.html) zu installieren.

Ich habe mich zunächst mit nicht signierten Nachrichten und dem Posteingang beschäftigt:

Nach einigem Suchen fand ich sodann die Information, dass ich ein Programm namens beA client security installieren muss.

Das Programm findet sich auf der beA Seite unten als Download link.

Hier der Link für Windows: beA client security Windows

Hier der Link für Mac OS: beA client security Mac

Ebenso gibt es noch einen Linux Link

 

8. Installation und Windows Neustart

Wichtig, nach der Installation ist der PC neu zu starten. Sonst meldet er als Fehler, dass er den beA client security nicht findet. Läuft der beA client, kann ich per RA Micro nicht über HBCI Kontoauszüge holen, da der Client den Kartenleser blockiert. Es muss erst der Client beendet werden.

 

9. Anmelden und Erstregistrierung

Wenn der Kartenleser angeschlossen und eingerichtet ist, beA Karte und Pin zur Hand sind, startet die Erstregistrierung gemäß der Anleitung der beA gemäß der pdf Hilfe

Download pdf über die Registrierung

Das ganze wird über die Seite Start beA Postfach aufgerufen:

Seite Start beA Postfach

 

Hiernach konnte ich mich nach zweimaliger PIN Eingabe tatsächlich einloggen und fand dort mehrere Kostenrechnungen des Amtsgerichtes Wiesbaden, die ich zwischenzeitlich auf per Mail erhalten hatte.

 

10. Wichtig Ausnahme für Pop up blocker erstellen

Wenn ich auf diese Mail per doppelklick gehe, passiert nichts. Ich kann allerdings auf „Öffnen“ gehen. Bei mir in Google Chrome kam sodann ganz oben rechts die Anzeige, dass ein pop up Windows blockiert wurde. Ich habe dort drauf geklickt und eine Ausnahme für alle Seiten des beA erstellt. Sodann öffnete er die Mail und ich konnte ein Schreiben als pdf downloaden.

 

11. Nachrichten senden

Wenn ich auf Nachrichten senden gehe, kann ich eine Suche unter allen registrierten Kollegen starten und dort auch eine Testnachricht versenden. Dies probierte ich sofort mit einem geschätzten Kollegen, der mir den Erhalt bestätigte.

 

12. Signatur auf die Karte laden

Zunächst einmal ist Java auf dem PC bzw. ein Development Kit bei Mac OS zu installieren (siehe oben).

Sodann lädt man die in der E-Mail erhaltene Java Datei herunter

https://bea.bnotk.de/bestellung/index.html#/certificates

und loggt sich mit der zuvor vergebenen PIN in sein Konto ein.

Dort kann man sein Zertifikat herunterladen.

Ebenso findet man dort den Link, um die Signaturanwendungskomponente herunterzuladen und zu starten.

Mit dieser lädt man sein zuvor heruntergeladenenes Zertifikat auf seine Karte.

Hiernach funktionierte das beA zunächst nicht. Fehlermeldung: „Es wurde kein geeigneter Sicherheits Token gefunden“. Nach einem PC Neustart ging es dann.

Inzwischen habe ich herausgefunden, dass jedesmal wenn das Java Programm für die PIN Änderung gestartet wurde, das beA erst nach Neustart des Clients funktioniert.

13. Gerichtspost erhalten

Ich habe an verschiedene Gerichte eine einfache Nachricht geschrieben, dass ich empfangsbereit bin. Von Seiten des Arbeitsgerichtes kam eine telefonisch Nachfrage, da im Betreff einer Nachricht gemäß Anleitung angegeben sein muss: Zivil, oder Straf, oder Staatsanwaltschaft. Von Arbeitsgericht stand dort nichts. Ich habe daher einfach einmal Zivil angegeben. Richtig wäre gewesen, dort Arbeit anzugeben. Aber sonst wäre meine einfach Nachricht ausreichend. Jetzt warte ich auf die erste Gerichtspost.