Monitor für effektives Arbeiten in RA-Micro

RA-Micro bietet die Möglichkeit der elektronischen Akte mit der man jederzeit direkten Zugriff auf die gesamte Akte hat. Eine tolle Sache um schnell Eingangspost zu beantworten ohne extra die Papierakte aus dem Aktenschrank heraus zu suchen.

Allerdings reichte mir mein 27 Zoll Monitor nicht aus, um 3 Fenster nebeneinander anordnen zu können, ohne das es zu Überlappungen kommt. Es ist einfach nervig wenn sich ständig irgendwelche Fenster verdecken.

Was ich mir wünschte war eine Lösung wie mit mehreren Monitoren. Einer für das RA Micro Menü, einer für die E-Akte und einer für Word.

Bei meiner Suche stieß ich auf den LG 34 UC 88 B Monitor mit 34 Zoll im 21:9 Format.  LG bietet als einziger Hersteller eine Software an, dies es erlaubt den Monitor in unabhängige Bereich aufzuteilen.

Mögliche Bildschirmaufteilung

Mögliche Bildschirmaufteilung

Ich habe den Modus 3 Bilder symetrisch gewählt. Die Größen der einzelnen Bereiche lassen sich einfach mit der Maus anpassen. Jeder Bereich verhält sich wie ein Monitor einer Multimonitor Lösung.

In das rechte Fenster habe ich sodann mit der Maus das RA Micro Menü geschoben und die Größe angepasst. Nach Start der E-Akte habe ich diese in das mittlere Fenster geschoben und Word in das rechte Fenster.  Alle drei Anwendungen laufen in ihrem jeweiligen Fenster quasi im Vollbild.

Mein Arbeitsbildschirm

Mein Arbeitsbildschirm

Beende ich die Akte oder Word, wird diese beim nächsten Start automatisch wieder im jeweiligen Fenster geöffnet. Die LG Software speichert also, welche Programm in welchem Fenster geöffnet wird. Dies funktioniert auch mit dem Aktenkontofenster, nicht aber mit dem Foko Fenster. Ich weiß nicht warum.

Auch mit anderen Programmen wie dem Chromebrowser etc. läuft dies sehr gut. Einzig Starmoney Business öffnet sich als Fenster im jeweiligen Bereich.

Eine derartige Software zur Aufteilung des Bildschirmes gibt es nur für LG Monitore. Andere Herstellen bieten nur ein Bild in Bild, bei dem 2 Computer an einen Monitor angeschlossen werden.

Kollegen die nur ebenfalls überlegen einen LG Monitor zu kaufen, sollten aufpassen, nicht die günstigen Gaming Bildschirme mit lediglich 2560 x 1080 als Auflösung zu kaufen.

 

 

 

Warum zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden

Ihre Kanzlei in Sachen Arbeitsrecht in Wiesbaden Schierstein

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist zwar sehr stark, aber durch eine fehlende einheitliche Regelung, die sich auf ein einziges Gesetzbuch bezieht, sehr unübersichtlich. Denn die Grundlagen im Arbeitsrecht bilden unter anderem viele kleine Regelungen, die überwiegend aus Rechtssprechungen bestehen. Um hier den Überblick zu bewahren, muss man auf dem aktuellsten Stand sein, weshalb in den meisten Fällen der Zuzug eines Anwaltes wie z.B. Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden ratsam ist.

Sollte eine einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nicht möglich sein oder nicht möglich scheinen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Ob Sie nun Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – kontaktieren Sie mich unverbindlich in meiner Kanzlei in Wiesbaden Schierstein.

 

Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Mit meiner 19-jährigen Erfahrung als Anwalt stütze ich mich auf die aktuelle Gesetzeslage und suche für Sie nach dem sinnigsten Weg, Ihre Interessen im Arbeitsrecht zu vertreten. Gesetzliche Grundlagen hierfür bilden unter anderem das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und das BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) sowie das KSchG (Kündigungsschutzgesetz).

Besonders wichtig nach dem Erhalt einer Kündigung oder einer Abmahnung ist das rechtzeitige und fristgerechte Agieren.

Die wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht sind

– die dreiwöchige Klagefrist im Rahmen der Kündigungsschutzklage,
– die einwöchige Zurückweisungsfrist gem. § 174 BGB nach Erhalt einer Kündigung,
– die (tarif-)vertraglichen Abschlussfristen sowie
– die allgemeine Frist bei der Arbeitssuchendmeldung.

Zögern Sie nicht, mich als Rechtsanwalt in Wiesbaden direkt und unverbindlich in meiner Kanzlei in Wiesbaden Schierstein zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn
Alfred-Schumann-Str. 6
65201 Wiesbaden
Tel.: 0611 20 599 569
info@rechtsanwalt-salzbrunn.de

Werbemaßnahmen einer Kanzlei

Im Laufe der letzten Jahre hat sich das Bewusstsein der Mandanten gegenüber Ihrem Rechtsanwalt gewandelt. Während es früher meist den einen „Hausanwalt“ gab, machen sich Mandanten immer mehr bewusst, dass es den Anwalt, der alle Rechtsgebiete gleichermaßen tiefgehend beherrscht, nicht gibt. Entsprechend suchen sich diese für Ihren jeweiligen Fall den passenden Anwalt. Dies geschieht immer häufiger mittels Internet als durch persönliche Empfehlungen.

Werbemaßnahmen müssen daher darauf abzielen, dass ein Mandant erkennt, auf welchem Gebiet ein Rechtsanwalt tatsächlich tätig und spezialisiert ist. Hier bietet sich eine eigene Homepage mit einer guter Auffindbarkeit in Google an.

Um diese gute Auffindbarkeit zu erreichen, gibt es viele Werbeunternehmen die einen Top Platz in google durch bestimmte überteuerte Maßnahmen versprechen. Derartige Versprechen erweisen sich aber meist als Luft. So hat die Integration von Google Streetview keine bessere Listung meiner Homepage in den Google Suchergebnissen als Rechtsanwalt in Wiesbaden nach sich gezogen.

Schön aussehen tut dies allerdings schon.

Rechtsanwaltskanzlei Hans-J. Salzbrunn

Elektronische Akte oder Papierakte ?

Viele Kollegen stehen vor der Entscheidung, ob Sie von einer Papierakte auf eine elektronische Akte umstellen sollen.

Die Vorteile der elektronischen Akte sind klar:

  • Schnelle Bearbeitung von telefonischen Anfragen, ohne zum Aktenschrank zu laufen
  • Immer eine aktuelle Akte sofort verfügbar
  • Wenig Papiergewicht im Termin
  • Aufgrund des Inhaltsverzeichnisses kann im Termin ein Schriftsatz sofort ohne Aktenblättern gefunden werden
  • Platzsparende Archivierung und schnelle Reaktivierung. Es muß nicht die Akte aus dem Lager gesucht werden.
  • Backup der gesamten Akte an einem physikalisch anderem Ort problemlos möglich. Im Falle von Feuer gehen keine Daten verloren.
  • Bei Anfertigung von Schriftsätzen, werden Anlagen einfach ausgedruckt und müssen nicht mühsam in der Akte zusammengesucht und heraus kopiert werden.

Die Vorteile der Papierakte sind ebenfalls nicht von der Hand zu weisen:

  • Keine Abhängigkeit von elektronischen Geräten
  • Beim anfertigen komplizierter Schriftsätze ist eine aufgeschlagene Akte mit Blättern übersichtlicher als eine elektronische Akte in einem Fenster auf dem Monitor (Ansichtssache)
  • Bei Gericht einzureichende Schreiben sind in der Akte und nicht gesondert in einer Mappe.
  • Kein Risiko das einmal ein Schriftsatz unvollständig eingescannt wurde (z.B ohne Rückseite)
  • Gerichtliche Beschlüsse sind in der Akte und nicht in einem gesonderten Titelordner.

 

Ich für mich habe entschieden, dass ich auf BEIDE Vorteile nicht verzichten möchte. Ich werde weiterhin doppelgleisig fahren und neben der elektronischen auch eine Papier Akte führen. Im Falle der Aktenablage kommen Titel und Vollstreckungsunterlagen in einen gesonderten Ordner und die Papierakte wird vernichtet. Die Mehrarbeit in Form von einheften von Schriftsätzen in die Akte und Akten vernichten bei Aktenablage kann von jeder Aushilfe kostengünstig durchgeführt werden. Die Vorteile der elektronischen Akte sind dermaßen groß, dass ich keinesfalls darauf verzichten möchte. Gleichzeitig finde ich die Papierakte dermaßen sicher, dass ich auch hierauf nicht verzichten möchte. So ist es bereits einmal vorgekommen, dass aus Versehen vergessen wurde, Vorder- und Rückseite eines Schriftsatzes einzuscannen. Kein Problem, wenn das Original in Papierform noch vorhanden ist.

 

 

 

 

Lohnt es sich noch als Einzelanwalt tätig zu sein? Gewinnmarge durch eff. Management

Diese Frage ob sich die Gründung oder der Betrieb einer Einzelkanzlei noch lohnt, hängt selbstverständlich in der Hauptsache von den individuellen Gegebenheiten und Ansprüchen ab.

 

Die Umsätze des Einzelanwalts

Meine Kanzlei liegt in einem Vorort von Wiesbaden. 18 % meiner Mandanten kommen aus dem Postleitzahlenbereich meines Kanzleisitzes. Insofern halte ich den Sitz der Kanzlei für nicht so wichtig. Wichtig ist eher eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sowie Parkmöglichkeiten.

Ca. 40 % meiner Mandanten sind Weiterempfehlungen und ca weitere 40 % kommen über meine Homepage und Internetwerbung zu mir.

 

Umsatzrendite

Der Maßstab der Produktivität einer Kanzlei ist die Umsatzrendite, die stark abhängig von der Kanzleigröße ist. Laut der Legal Tribune Online erwirtschaftete eine Einzelkanzlei in West-Deutschland im Jahre 2010 im Durchschnitt 133.000 € Nettoumsatz mit einem Jahresüberschuss (Gewinn) in Höhe von 57.000 €. Dies ergäbe eine Umsatzrendite von 42,8 %.

Durch eine effektive Kanzleiorganisation ohne fest angestelltes Personal und Auslagerung verschiedener Arbeiten auf externe Dienstleister erwirtschafte ich mit rein anwaltlicher Tätigkeit eine Umsatzrendite zwischen 50 und 54 %. Im Jahresdurchschnitt hatte ich 51,4 %. Rechne ich noch Umsätze als Betreuer hinzu komme ich auf rund 60 %, wobei ich häufig Geld in neue EDV investiere.

 

Anzahl der Akten

Gerade als Einzelanwalt halte ich es für wichtig, nur die Mandate anzunehmen, in denen man sich gut auskennt und die mit angemessenem Aufwand bearbeitet werden können. Meine wöchentliche Arbeitszeit schwankt je nach Jahreszeit zwischen 35 und 45 Stunden pro Woche. Um meine Mandanten zufrieden zu stellen und weiterempfohlen zu werden, lehne ich viele Anfragen ab, die nicht die von mir bearbeiteten Rechtsgebiete betreffen und empfehle ggf. andere Kollegen. Meine Mandanten wissen es zu schätzen, dass ich offen sage, in welchen Rechtsgebieten ich wirklich gut bin und nur diese Gebiete auch bearbeite.

Durch effektive Organisation der Kanzlei und Beschränkung der Mandate auf bestimmte Rechtsgebiete, kann ich problemlos 240 Akten oder mehr im Jahr alleine bearbeiten, ohne das ich Nacht- oder Wochenendschichten einlegen muss.

 

 Fazit

Aus den oben genannten Zahlen mag sich jeder selbst überlegen, ob sich für ihn die Gründung oder der Betrieb einer Einzelkanzlei lohnt.

Vorteil ist sicherlich das Wissen alleine für alles verantwortlich zu sein und für sich und nicht für andere Kollegen mitzuarbeiten. Nachteil ist die fehlende Möglichkeit einmal für längere Zeit in der Urlaub zu fahren.  Für mich überwiegen die Vorteile. Für andere mag dies anders aussehen.

App Empfehlungen für Rechtsanwälte

Es gibt tatsächlich nur wenige Apps, die ich wirklich täglich nutze. Diese möchte ich hier einmal kurz vorstellen.

 

Kalender

Der RA-Micro + Kalender ist auf dem PC ein wirklich super übersichtlicher Kalender. Ich kann hier farblich gekennzeichnet meine Kanzleitermine, sowie meine privaten Termine aus meinen Google Kalendern, übersichtlich darstellen.

Genau so etwas wünschte ich mir für das iPhone. Der Standard Kalender von Apple oder auch der RA Micro Kalender gefallen mir hierbei nicht so gut.

Hier ein Vergleich:

 

Der Easy Kalender aus dem App Store:

Rot ein Kanzleitermin, blau ein Vereinstermin.

Easy Kalender

 

Der RA Micro Kalender:

RA Micro Kalender

 

Damit sich der RA Micro Kalender mit Google Kalendern synchronisiert, muss dies im RA Micro Kalender eingestellt werden.

Synchroisation

 

 

RVG Pro

Nachdem ich verschiedene RVG Rechner getestet habe, nutze ich auf dem iPhone den RVG Pro Rechner, da dieser am schnellsten bedient werden kann. Durch wischen wechselt man den Gegenstandswert und die einzelnen Gebühren. Ich nutze diese auch gerne bei Mandantengesprächen.

RVG Pro

 

Schreibt mir gerne in die Kommentare, welche Software ihr nutzt.

RA-Micro beschleunigen – Tipps

Überarbeitet im April 2018

RA-Micro ist von seiner Funktionsvielfalt ein tolles Programm. Leider läuft es mit der E-Akte und dem E-Brief etwas langsam. Hier ein paar Ideen zur Beschleunigung. Über neue Vorschläge und Ideen bin ich dankbar. Postet Eure Vorschläge doch bitte als Kommentar.

1. Gute Hardware für RA-Micro

Ich nutze die normale RA-Micro Version ohne mysql Datenbank. RA Micro arbeitet in der E-Akte mit einer Access Datenbank, die auf den Server liegt und über das Netzwerk an den Arbeitsplatzrechner übertragen und dort entpackt und verarbeitet werden. Dies ist ein Ansatzpunkt zur Beschleunigung.

Meine E-Akten Datenbankdatei hat ca. 75 mb. Mit einem 100 mbit Netzwerk dauert die Übertragung auf den Arbeitsplatz PC ein paar Sekunden. Eine Investition in ein 1000 mbit Netzwerk hat fühlbar allerdings nicht viel gebracht. Vermutlich deshalb, da die Zugriffszeiten auf den Server ebenfalls zu eine spürbare Rolle spielen.

Viel schneller wurde es durch die Anschaffung eines neuen PC mit Intel i3 4170 Prozessor und einer SSD Festplatte. Das E-Akten Programm öffnet sich wesentlich schneller. Aktuell in 9,5 Sekunden. Die einzelne Akte ist praktisch sofort offen.

Laut RA Micro ist geplant, im Sommer 2018 diese Access Datenbank durch eine modernere Version zu ersetzen. Dies dürfte deutlich mehr Tempo bringen.

2. Softwareeinstellungen in RA Micro

In RA-Micro gibt es ein paar Tools, die man ab und zu laufen lassen sollte.

E-Akte: Dort in den Einstellungen verbergen lassen sich verschiedene Wartungsprogramme . Dies hilft um Dokumente in der E-Akte schneller anzeigen zu lassen.

Adressfenster: Hier gibt es bei Extras die Möglichkeit die Namenslisten zu reorganisieren. Dies hilft z.B bei Fehlern in der Namenssuche.

Finanzbuchhaltung: Hier lassen sich unter Einstellungen alte Jahrgänge der eingelesen Kontoauszüge löschen.

 

3. Sonstige Ideen um die Datenbank in RA-Micro zu verkleinern

Prüfung der Aktenablage. Alte Akten sollten auch die RA Micro abgelegt sein. Durch Fehler im Sekretariat kann es vorkommen, dass eine Reihe von Akten zwar physisch abgelegt sind, dies aber vergessen wurde auch in RA-Micro durchzuführen.

Löschen alter Briefdateien, Druckdateien, E-Post. Hier kann sich im Laufe der Jahre einiges ansammeln.

 

Für weitere Ideen und Vorschläge bin ich dankbar.

 

 

Mit dem iPad in einem Gerichtstermin

Wie in meinen vergangenen Blogbeiträgen geschildert, führe ich alle meine Anwaltsakten (auch) komplett digital.

 

Terminsvorbereitung

 

Nachdem es anfangs Schwierigkeiten mit der Übertragung der Akten auf das iPad gab, funktioniert es nach dem letzten RA Micro Update super. Wenn ich eine Akte übertrage, so wird diese mit dem aktuellen Aktenbestand übertragen. Zum Test habe ich heute vormittag eine neue Akte angelegt, diese 1 Stunde später über das iPad angefordert und die Akte 10 min später auf dem iPad per Mail erhalten. Ich kann also egal wo ich mich befinde, jederzeit eine Akte über das iPad anfordern. Wie lange die Lieferung dauert hängt davon ab, in welchem Abstand die E-Mails synchronisiert werden.

Im Termin

Im Termin habe ich eine DIN A5 Konferenzmappe mit Notizblock und mein iPad Mini 4. Nach mehreren Gerichtstermin bin ich schlicht begeistert. Es ist möglich, wie in der Papierakte durch die Akte zu scrollen, aber auch sich ein Inhaltsverzeichnis anzeigen zu lassen, dass dem Inhaltsverzeichnis der RA-Micro E-Akte entspricht.

E-Akte Inhaltsverzeichnis. Hier eine Demoakte in der alten App auf meinem Mobiltelefon

E-Akte Inhaltsverzeichnis. Hier eine Demo-Akte in der alten App auf meinem Mobiltelefon

Oben ist das Inhaltsverzeichnis einer RA-Micro Demo Akte in der alten Mobiltelefon App. In der RA-Micro go App sieht dies aber genauso gleich aus.

Und dieses Inhaltsverzeichnis ist eine wunderbare Sache. Das Gericht sagt beispielsweise „Im Schriftsatz vom 25.10 haben Sie geschrieben……..“ und ich habe sofort mit einem Druck genau diesen Schriftsatz ohne das ich in der Akte blättern muss. Aktenblättern und suchen im Termin gehören damit der Vergangenheit an. Einfach wunderbar.

Von Mandanten wurde dies bislang kommentarlos mit neugierigen Blicken zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Neuer Trick eines alten Hasen, oder wie vermeide ich ein Versäumnisurteil?

Jetzt bin ich 18 Jahre lang als Rechtsanwalt in Wiesbaden tätig. Aber ich muss sagen, man lernt nie aus.

Ich fahre letztens guter Dinge zu einem Gerichtstermin in der Überzeugung, eine positive Entscheidung am Ende der Sitzung zu bekommen. Der gegnerische Rechtsanwalt ist ein netter, älterer Kollege, der für seinen Mandanten aller Voraussicht nach aber nichts mehr retten kann. Schließlich ist die Frist einer möglichen Heilung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB bereits abgelaufen.

Aber oh Wunder, der gegnerische Kollege erscheint nicht. Ich denke mir „da hätte er wenigstens Bescheid geben können“ und bereite mich schon geistig auf ein Versäumnisurteil vor, als das Gericht feststellt, dass der Kollege zwar das Datum des Erhalts der Ladung auf dem Empfangsbekenntnis vermerkt hat, dieses auf nicht unterzeichnet ist. Die fehlende Unterschrift hatte die Geschäftsstelle des Gerichtes nicht bemerkt.

Ohne Unterschrift, keine Versäumnisurteil.

Am nächsten Tag rief der Kollege mich an, entschuldigte sich, da er den Terminstag verwechselt habe und gerade eben umsonst vor dem leeren Gerichtssaal gewesen sei. Die fehlende Unterschrift sei Zufall gewesen und ihm täte alles furchtbar leid, dass ich tags zuvor umsonst bei Gericht gewartet hätte.

Zwei Zufälle? EB nicht unterzeichnet und Terminstag verwechselt? Oder ein mir neuer Trick um Zeit zu schinden um ohne Versäumnisurteil nochmals die Gelegenheit zu haben zu prüfen, ob vielleicht doch Zahlungen erfolgt waren?

Ich bin dem Kollegen aber nicht böse. Falls es ein Trick war, so war dieser mir neu und wirklich gut.

Hans-Jürgen Salzbrunn, Rechtsanwalt in Wiesbaden

 

Neue Mandanten für die Rechtsanwaltskanzlei – Mögliche Mittel und Wege

Wie komme ich an neue Mandanten als Rechtsanwalt?

Diese Frage stellen sich viele Kollegen, vor allem wenn diese sich frisch selbständig gemacht oder wie ich, aus einer Sozietät ausgestiegen sind und neu durchstarten.

 

Woher kommen meine Mandanten zu mir als Rechtsanwalt?

Nach mittlerweile 5 Jahren nach meinem Ausstieg aus einer Sozietät und  meiner zweiten Neugründung einer Kanzlei in einem anderen Ortsteil schätze ich, dass ca. 40 % der Mandanten durch Internet Suchmaschinen zu mir gefunden haben. Weitere 40 % sind Empfehlungen und ca. 20 % kommen aus der Nachbarschaft oder Werbung in der Ortsteil Zeitung. Überlegen wir, was dies zu bedeuten hat.

 

Die Lage der Kanzlei

Weiterlesen