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Wie lasse ich mich scheiden? Die Ehescheidung durch einen Scheidungsanwalt

Ehescheidung mit einem Scheidungsanwalt.

Scheitert die Ehe steht zu Beginn einer jeden Scheidung das Trennungsjahr.

Bereits hier kann man sich durch einen Rechtsanwalt für Ehescheidung beraten lassen.

Nach Ablauf das Trennungsjahres, muss der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden. Dies ist nur über einen Rechtsanwalt möglich. Hier sollte ein Scheidungsanwalt, wie z.B Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden beauftragt werden.

Das Gericht versendet nunmehr eine Gerichtskostenrechnung und stellt nach Zahlung der Gerichtskosten den Scheidungsantrag dem Gegner der Ehescheidung zu. Dieser muss nunmehr schriftlich der Ehescheidung zustimmen.

Haben beide Ehepartner nur ein geringes Einkommen oder beziehen Sozialhilfe, kann der Scheidungsanwalt einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen.

Bei einer Trennung ist regelmäßig auch der Versorgungsausgleich durchzuführen, also diejenigen Anwartschaften und Aussichten auf Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, die die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Bei einer Ehedauer von bis zu drei Jahren erfolgt der Versorgungsausgleich jedoch, wenn das einer der Eheleute beantragt.

Soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, müssen die Ehepartner die dazu vom Gericht benötigten Formulare ausfüllen.

Danach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin. In diesem Scheidungstermin ergeht dann der Beschluss über die Ehescheidung.

Für Fragen zur Ehescheidung stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt für Scheidungen in Wiesbaden und deutschlandweit zur Verfügung.

Ihre Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn aus Wiesbaden.

Scheidungsanwalt in Wiesbaden

 

Warum zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden

Ihre Kanzlei in Sachen Arbeitsrecht in Wiesbaden Schierstein

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist zwar sehr stark, aber durch eine fehlende einheitliche Regelung, die sich auf ein einziges Gesetzbuch bezieht, sehr unübersichtlich. Denn die Grundlagen im Arbeitsrecht bilden unter anderem viele kleine Regelungen, die überwiegend aus Rechtssprechungen bestehen. Um hier den Überblick zu bewahren, muss man auf dem aktuellsten Stand sein, weshalb in den meisten Fällen der Zuzug eines Anwaltes wie z.B. Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn in Wiesbaden ratsam ist.

Sollte eine einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nicht möglich sein oder nicht möglich scheinen, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht gerne zur Verfügung. Ob Sie nun Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – kontaktieren Sie mich unverbindlich in meiner Kanzlei in Wiesbaden Schierstein.

 

Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Mit meiner 19-jährigen Erfahrung als Anwalt stütze ich mich auf die aktuelle Gesetzeslage und suche für Sie nach dem sinnigsten Weg, Ihre Interessen im Arbeitsrecht zu vertreten. Gesetzliche Grundlagen hierfür bilden unter anderem das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und das BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) sowie das KSchG (Kündigungsschutzgesetz).

Besonders wichtig nach dem Erhalt einer Kündigung oder einer Abmahnung ist das rechtzeitige und fristgerechte Agieren.

Die wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht sind

– die dreiwöchige Klagefrist im Rahmen der Kündigungsschutzklage,
– die einwöchige Zurückweisungsfrist gem. § 174 BGB nach Erhalt einer Kündigung,
– die (tarif-)vertraglichen Abschlussfristen sowie
– die allgemeine Frist bei der Arbeitssuchendmeldung.

Zögern Sie nicht, mich als Rechtsanwalt in Wiesbaden direkt und unverbindlich in meiner Kanzlei in Wiesbaden Schierstein zu kontaktieren.

Rechtsanwalt Hans-J. Salzbrunn
Alfred-Schumann-Str. 6
65201 Wiesbaden
Tel.: 0611 20 599 569
info@rechtsanwalt-salzbrunn.de

Mit dem iPad in einem Gerichtstermin

Wie in meinen vergangenen Blogbeiträgen geschildert, führe ich alle meine Anwaltsakten (auch) komplett digital.

 

Terminsvorbereitung

 

Nachdem es anfangs Schwierigkeiten mit der Übertragung der Akten auf das iPad gab, funktioniert es nach dem letzten RA Micro Update super. Wenn ich eine Akte übertrage, so wird diese mit dem aktuellen Aktenbestand übertragen. Zum Test habe ich heute vormittag eine neue Akte angelegt, diese 1 Stunde später über das iPad angefordert und die Akte 10 min später auf dem iPad per Mail erhalten. Ich kann also egal wo ich mich befinde, jederzeit eine Akte über das iPad anfordern. Wie lange die Lieferung dauert hängt davon ab, in welchem Abstand die E-Mails synchronisiert werden.

Im Termin

Im Termin habe ich eine DIN A5 Konferenzmappe mit Notizblock und mein iPad Mini 4. Nach mehreren Gerichtstermin bin ich schlicht begeistert. Es ist möglich, wie in der Papierakte durch die Akte zu scrollen, aber auch sich ein Inhaltsverzeichnis anzeigen zu lassen, dass dem Inhaltsverzeichnis der RA-Micro E-Akte entspricht.

E-Akte Inhaltsverzeichnis. Hier eine Demoakte in der alten App auf meinem Mobiltelefon

E-Akte Inhaltsverzeichnis. Hier eine Demo-Akte in der alten App auf meinem Mobiltelefon

Oben ist das Inhaltsverzeichnis einer RA-Micro Demo Akte in der alten Mobiltelefon App. In der RA-Micro go App sieht dies aber genauso gleich aus.

Und dieses Inhaltsverzeichnis ist eine wunderbare Sache. Das Gericht sagt beispielsweise „Im Schriftsatz vom 25.10 haben Sie geschrieben……..“ und ich habe sofort mit einem Druck genau diesen Schriftsatz ohne das ich in der Akte blättern muss. Aktenblättern und suchen im Termin gehören damit der Vergangenheit an. Einfach wunderbar.

Von Mandanten wurde dies bislang kommentarlos mit neugierigen Blicken zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Neuer Trick eines alten Hasen, oder wie vermeide ich ein Versäumnisurteil?

Jetzt bin ich 18 Jahre lang als Rechtsanwalt in Wiesbaden tätig. Aber ich muss sagen, man lernt nie aus.

Ich fahre letztens guter Dinge zu einem Gerichtstermin in der Überzeugung, eine positive Entscheidung am Ende der Sitzung zu bekommen. Der gegnerische Rechtsanwalt ist ein netter, älterer Kollege, der für seinen Mandanten aller Voraussicht nach aber nichts mehr retten kann. Schließlich ist die Frist einer möglichen Heilung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB bereits abgelaufen.

Aber oh Wunder, der gegnerische Kollege erscheint nicht. Ich denke mir „da hätte er wenigstens Bescheid geben können“ und bereite mich schon geistig auf ein Versäumnisurteil vor, als das Gericht feststellt, dass der Kollege zwar das Datum des Erhalts der Ladung auf dem Empfangsbekenntnis vermerkt hat, dieses auf nicht unterzeichnet ist. Die fehlende Unterschrift hatte die Geschäftsstelle des Gerichtes nicht bemerkt.

Ohne Unterschrift, keine Versäumnisurteil.

Am nächsten Tag rief der Kollege mich an, entschuldigte sich, da er den Terminstag verwechselt habe und gerade eben umsonst vor dem leeren Gerichtssaal gewesen sei. Die fehlende Unterschrift sei Zufall gewesen und ihm täte alles furchtbar leid, dass ich tags zuvor umsonst bei Gericht gewartet hätte.

Zwei Zufälle? EB nicht unterzeichnet und Terminstag verwechselt? Oder ein mir neuer Trick um Zeit zu schinden um ohne Versäumnisurteil nochmals die Gelegenheit zu haben zu prüfen, ob vielleicht doch Zahlungen erfolgt waren?

Ich bin dem Kollegen aber nicht böse. Falls es ein Trick war, so war dieser mir neu und wirklich gut.

Hans-Jürgen Salzbrunn, Rechtsanwalt in Wiesbaden

 

Neue Mandanten für die Rechtsanwaltskanzlei – Mögliche Mittel und Wege

Wie komme ich an neue Mandanten als Rechtsanwalt?

Diese Frage stellen sich viele Kollegen, vor allem wenn diese sich frisch selbständig gemacht oder wie ich, aus einer Sozietät ausgestiegen sind und neu durchstarten.

 

Woher kommen meine Mandanten zu mir als Rechtsanwalt?

Nach mittlerweile 5 Jahren nach meinem Ausstieg aus einer Sozietät und  meiner zweiten Neugründung einer Kanzlei in einem anderen Ortsteil schätze ich, dass ca. 40 % der Mandanten durch Internet Suchmaschinen zu mir gefunden haben. Weitere 40 % sind Empfehlungen und ca. 20 % kommen aus der Nachbarschaft oder Werbung in der Ortsteil Zeitung. Überlegen wir, was dies zu bedeuten hat.

 

Die Lage der Kanzlei

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Die elektronische RA-Micro Kanzlei – Mein Weg als Rechtsanwalt

MEIN UMSTIEG ZUR DIGITALEN RECHTSANWALTSKANZLEI IN WIESBADEN

(Ein Beitrag meines altes Blogs, nochmals überarbeitet)

Langsamer Umstieg zur digitalen Aktenbearbeitung mit RA Micro – Mein Weg

Vor nunmehr 12 Monaten fing ich an, konsequent die gesamte Eingangspost ein zu scannen und zusammen mit aktenbezogenem E-Mail Verkehr in der RA Micro E-Akte zu speichern. Ziel war es, eingehende Telefonate mit Mandanten und gegnerischen Kollegen direkt bearbeiten zu können, ohne erst zum Aktenschrank laufen zu müssen. Ebenso wollte ich als Rechtsanwalt in Wiesbaden bei Aktenablage weniger Papier ablegen und im Falle einer Nachfrage zu einer alten Akte nicht mehr in meinen Keller laufen müssen.

 

Die Handakten des Rechtsanwalts – Rechtliches

Nach § 50 BRAO hat der Rechtsanwalt Handakten für die Dauer von 5 Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch bereits vorher, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber auffordert, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber nicht binnen 6 Monaten dieser Aufforderung nachgekommen ist.

Unter Handakten im Sinne dieser Bestimmung sind nur die Schriftstücke zu verstehen, die der Rechtsanwalt aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. Entsprechendes gilt, soweit sich der Rechtsanwalt zum Führen von Handakten der elektronischen Datenverarbeitung bedient (§ 50 Abs. 2, 4 und 5 BRAO).

 

Meine Vorgehensweise zum langsamen Umstieg zur elektronischen Aktenführung als Rechtsanwalt:

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Jetzt als Rechtsanwalt schon komplett auf die Papierakte verzichten?

Warum eine elektronische Akte?

Also eine elektronische Akte ist schon eine feine Sache. Der Mandant ruft an und hat Fragen zu verschiedenen Akten und man kann diese sofort beantworten, ohne an den Aktenschrank laufen zu müssen. Auch bei Gericht ist es nett. Man hat die Akte auf dem iPad und alle Schreiben sind anhand der Beschreibung und des Datum sofort auffindbar.

 

Die RA-Micro go App

Aber……… RA Micro hat mit der Go App tolle Möglichkeiten geschaffen, wenn Sie denn bereits fehlerfrei funktionieren würden. Und genau da liegt das Problem.  Die alte Lösung mit der Übertragung unverschlüsselter pdf Dateien,  gepackt als ZIP Archiv funktionierte eigentlich wunderbar. Brauchte man eine Akte so konnte man diese per Hand über itunes in die alte App übertragen.

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